BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg

Die Rechtsanwaltskanzlei BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg berichtet
740x562 Pixel - Dateigröße: 25,44 Kb
Nach einem aktuellem Urteil des Europäischen Gerichtshofes können Versicherungsnehmer ihre Lebensversicherung kündigen, wenn sie bei Vertragsschluss nicht über ihr Rücktrittsrecht belehrt worden sind. Ob es jedoch sinnvoll ist, vom Vertrag zurückzutreten, sollte man sich allerdings sehr genau überlegen. Verträge zwischen 1994- 2000 hatten immerhin eine garantierte Verzinsung von mindestens 4 % - ein Wert, den derzeit nur wenige Geldanlagen erreichen. Aktuell betragen die Garantieverzinsungen lediglich 1,75%, eine weitere Absenkung droht. ... weiter lesen Quelle
Die Pressemeldung "Die Rechtsanwaltskanzlei BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg berichtet" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Die Rechtsanwaltskanzlei BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg berichtet" ist BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte, vertreten durch Christian Stahl.