Der Vorsitzende des Rundfunkrates des SR teilt mit: Rundfunkrat wählt am Montag den Intendanten des Saarländischen Rundfunks

  • Pressemitteilung der Firma Saarländischer Rundfunk (SR), 05.04.2011
Pressemitteilung vom: 05.04.2011 von der Firma Saarländischer Rundfunk (SR) aus Saarbrücken

Kurzfassung: Sitzung nicht öffentlich Pressekonferenz des Rundfunkratsvorsitzenden im Anschluss an die Sitzung Der Rundfunkrat des Saarländischen Rundfunks wählt am Montag im Großen Sitzungssaal des Konferenzgebäudes auf dem Halberg den neuen ...

[Saarländischer Rundfunk (SR) - 05.04.2011] Der Vorsitzende des Rundfunkrates des SR teilt mit: Rundfunkrat wählt am Montag den Intendanten des Saarländischen Rundfunks


Sitzung nicht öffentlich Pressekonferenz des Rundfunkratsvorsitzenden im Anschluss an die Sitzung Der Rundfunkrat des Saarländischen Rundfunks wählt am Montag im Großen Sitzungssaal des Konferenzgebäudes auf dem Halberg den neuen Intendanten der Landesrundfunkanstalt und damit Nachfolger von Fritz Raff. Zur Wahl stehen der Verwaltungsratsvorsitzende des SR, Thomas Kleist, und der Programmdirektor des deutsch-französischen Kulturkanals ARTE, Dr. Christoph Hauser.
Die Sitzung ist nicht öffentlich.
Im Anschluss an die Sitzung informiert der Vorsitzende des Rundfunkrats Volker Giersch im Sitzungssaal Gremien des Saarländischen Rundfunks (Raum 301), Schloss Halberg, 2. Etage, in einer Pressekonferenz die Medien über den Ausgang der Wahl.
Für Montag vorgesehen sind zunächst drei Wahlgänge. Sollte in keinem dieser Wahlgänge ein Kandidat die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen können, wird die Wahl am Freitag, 15. April, 13.00 Uhr, im Großen Sitzungssaal des Konferenzgebäudes auf dem Halberg fortgesetzt. Bei dieser wird es drei weitere Wahlgänge geben, in denen wiederum eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Sollte es wieder keinem der Kandidaten gelingen, diese Mehrheit auf sich zu vereinen, wird es einen siebten Wahlgang und gegebenenfalls weitere Wahlgänge geben, in denen die einfache Mehrheit genügt.


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