Sicherheitsmaßnahmen für Importe aus Japan weiter verschärft
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 25.03.2011
Pressemitteilung vom: 25.03.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Europäische Union legt einheitliche Kontrollstandards fest Als Reaktion auf die Reaktorkatastrophe in Japan wird die Europäische Union ihre Sicherheitsmaßnahmen vorsorglich weiter erhöhen. Künftig dürfen Lebensmittel aus den betroffenen ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 25.03.2011] Sicherheitsmaßnahmen für Importe aus Japan weiter verschärft
Europäische Union legt einheitliche Kontrollstandards fest
Als Reaktion auf die Reaktorkatastrophe in Japan wird die Europäische Union ihre Sicherheitsmaßnahmen vorsorglich weiter erhöhen. Künftig dürfen Lebensmittel aus den betroffenen japanischen Regionen nur noch in Deutschland eingeführt werden, wenn sie in Japan streng kontrolliert und zertifiziert wurden.
Bereits vor der Verladung muss sichergestellt sein, dass die Waren keinerlei erhöhte Strahlenbelastung aufweisen. Dies geht aus einem Beschluss über spezielle Schutzstandards bei Importen von Lebensmitteln und Futtermitteln hervor, auf den sich die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten am Donnerstagabend in Brüssel verständigt haben. Deutschland hat sich auf europäischer Ebene für diese Erhöhung der Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt. Eine EU-Verordnung mit detaillierten Regelungen soll bereits am Wochenende in Kraft treten.
Künftig werden aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes alle Lieferungen aus Japan an den Außenkontrollstellen der EU angehalten und überprüft. Waren aus den betroffenen Regionen dürfen nur eingeführt werden, wenn ein Gesundheitszertifikat aus dem Herkunftsland Japan bescheinigt, dass keine erhöhte radioaktive Belastung vorliegt. Zusätzlich wird ein Teil dieser Sendungen von den Überwachungsbehörden der Mitgliedstaaten einer weiteren analytischen Kontrolle unterzogen. Um lückenlose Kontrollen zu gewährleisten und längere Wartezeiten zu vermeiden, müssen sämtliche Lieferungen aus Japan mindestens zwei Tage vor ihrer Ankunft an den EU-Außenkontrollstellen angemeldet werden. Bis auf weiteres dürfen Lebensmittel aus Japan nur über wenige, ausgewählte Kontrollstellen in die EU eingeführt werden. Dieses Verfahren erleichtert die Kontrolle.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin hat eine interne Internet-Plattform eingerichtet, um Untersuchungs- und Messergebnisse aus den einzelnen Bundesländern zu sammeln und diese schnell auszuwerten. Auch Erkenntnisse aus den Forschungseinrichtungen fließen hier ein. Bisher wurden dem BVL keinerlei Auffälligkeiten gemeldet. Die Überwachungsbehörden haben bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass belastete Waren aus der Krisenregion nach Deutschland gelangt sein könnten.
Ohnehin ist der Umfang der Importe aus Japan äußerst gering. Japan ist ein Importland, das heißt, es erfolgen generell nur sehr wenig Nahrungsmittel-Lieferungen nach Deutschland. Von allen Lebensmitteln, die Deutschland aus verschiedensten Ländern der Welt erhält, kommen im Schnitt nur 0,1 Prozent aus Japan. Es handelt sich dabei vorwiegend um Spezialitäten, die den weiten Weg per Schiff oder Flugzeug (Luftlinie ca. 9.000 Kilometer) zurücklegen. Durch das schwere Erdbeben, den verheerenden Tsunami und die Reaktorkatastrophe ist der Handel mit Japan praktisch zum Erliegen gekommen. Angesichts der akuten Notlage wird Japan zudem darauf bedacht sein, heimische Waren vorrangig an die eigenen Bürger abzugeben.
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Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
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E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Europäische Union legt einheitliche Kontrollstandards fest
Als Reaktion auf die Reaktorkatastrophe in Japan wird die Europäische Union ihre Sicherheitsmaßnahmen vorsorglich weiter erhöhen. Künftig dürfen Lebensmittel aus den betroffenen japanischen Regionen nur noch in Deutschland eingeführt werden, wenn sie in Japan streng kontrolliert und zertifiziert wurden.
Bereits vor der Verladung muss sichergestellt sein, dass die Waren keinerlei erhöhte Strahlenbelastung aufweisen. Dies geht aus einem Beschluss über spezielle Schutzstandards bei Importen von Lebensmitteln und Futtermitteln hervor, auf den sich die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten am Donnerstagabend in Brüssel verständigt haben. Deutschland hat sich auf europäischer Ebene für diese Erhöhung der Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt. Eine EU-Verordnung mit detaillierten Regelungen soll bereits am Wochenende in Kraft treten.
Künftig werden aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes alle Lieferungen aus Japan an den Außenkontrollstellen der EU angehalten und überprüft. Waren aus den betroffenen Regionen dürfen nur eingeführt werden, wenn ein Gesundheitszertifikat aus dem Herkunftsland Japan bescheinigt, dass keine erhöhte radioaktive Belastung vorliegt. Zusätzlich wird ein Teil dieser Sendungen von den Überwachungsbehörden der Mitgliedstaaten einer weiteren analytischen Kontrolle unterzogen. Um lückenlose Kontrollen zu gewährleisten und längere Wartezeiten zu vermeiden, müssen sämtliche Lieferungen aus Japan mindestens zwei Tage vor ihrer Ankunft an den EU-Außenkontrollstellen angemeldet werden. Bis auf weiteres dürfen Lebensmittel aus Japan nur über wenige, ausgewählte Kontrollstellen in die EU eingeführt werden. Dieses Verfahren erleichtert die Kontrolle.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin hat eine interne Internet-Plattform eingerichtet, um Untersuchungs- und Messergebnisse aus den einzelnen Bundesländern zu sammeln und diese schnell auszuwerten. Auch Erkenntnisse aus den Forschungseinrichtungen fließen hier ein. Bisher wurden dem BVL keinerlei Auffälligkeiten gemeldet. Die Überwachungsbehörden haben bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass belastete Waren aus der Krisenregion nach Deutschland gelangt sein könnten.
Ohnehin ist der Umfang der Importe aus Japan äußerst gering. Japan ist ein Importland, das heißt, es erfolgen generell nur sehr wenig Nahrungsmittel-Lieferungen nach Deutschland. Von allen Lebensmitteln, die Deutschland aus verschiedensten Ländern der Welt erhält, kommen im Schnitt nur 0,1 Prozent aus Japan. Es handelt sich dabei vorwiegend um Spezialitäten, die den weiten Weg per Schiff oder Flugzeug (Luftlinie ca. 9.000 Kilometer) zurücklegen. Durch das schwere Erdbeben, den verheerenden Tsunami und die Reaktorkatastrophe ist der Handel mit Japan praktisch zum Erliegen gekommen. Angesichts der akuten Notlage wird Japan zudem darauf bedacht sein, heimische Waren vorrangig an die eigenen Bürger abzugeben.
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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