Staatsminister Wintermeyer: Privatnutzer werden bei Rundfunkgebühren nicht weiter belastet

  • Pressemitteilung der Firma Hessische Landesregierung, 23.03.2011
Pressemitteilung vom: 23.03.2011 von der Firma Hessische Landesregierung aus Wiesbaden

Kurzfassung: Hessisches Kabinett stimmt 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu Zeitgemäße Regelung für die zukunftsfähige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Wiesbaden. Das Hessische Kabinett hat dem Gesetzentwurf zur ...

[Hessische Landesregierung - 23.03.2011] Staatsminister Wintermeyer: Privatnutzer werden bei Rundfunkgebühren nicht weiter belastet


Hessisches Kabinett stimmt 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu Zeitgemäße Regelung für die zukunftsfähige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Wiesbaden. Das Hessische Kabinett hat dem Gesetzentwurf zur Ratifizierung des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt. Der für Rundfunkrecht zuständige Chef der Staatskanzlei, Staatsminister Axel Wintermeyer, erläuterte, dass die Änderung die Einführung eines neuen Beitragsmodells vorsieht, welches das derzeit geltende Rundfunkgebührensystem ersetzt. "Das bedeutet, dass der künftige Rundfunkbeitrag nicht mehr geräteabhängig, sondern pro Haushalt oder Betriebsstätte entrichtet werden soll." Durch die vorgesehenen Änderungen wird auch der Aufwand für die Erhebung der Daten und die Kontrolle durch Beauftragte der GEZ verringert.

"Mit der Änderung erreichen wir eine verlässliche, zeitgemäße Basis für die zukunftsfähige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die der Konvergenz der Medien Rechnung tragen soll. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass sich die Belastung für den Privatnutzer nicht erhöht", erläuterte Wintermeyer. Weiteres Ziel der Gesetzesänderung ist der Ausbau der barrierefreien Angebote in öffentlich-rechtlichen Programmen.

Die wesentlichen Änderungen sollen zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Da einzelne Vorschriften bereits am 1. Januar 2012 in Kraft treten sollen, muss der Staatsvertrag noch in diesem Jahr ratifiziert werden. Der Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages wird nun dem Hessischen Landtag zugeleitet.


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