Verbraucherministerin Aigner: 'Die Behörden bleiben wachsam'
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 23.03.2011
Pressemitteilung vom: 23.03.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Importe aus der Region Japan unterliegen besonderen Kontrollen / Bund-Länder-Datenbank des BVL in Berlin ist einsatzbereit Als Reaktion auf die Reaktorkatastrophe in Japan haben das Bundesverbraucherministerium und seine Fachbehörden in den ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 23.03.2011] Verbraucherministerin Aigner: "Die Behörden bleiben wachsam"
Importe aus der Region Japan unterliegen besonderen Kontrollen / Bund-Länder-Datenbank des BVL in Berlin ist einsatzbereit
Als Reaktion auf die Reaktorkatastrophe in Japan haben das Bundesverbraucherministerium und seine Fachbehörden in den vergangenen Tagen umfangreiche Vorkehrungen getroffen, um eine mögliche Verunreinigung importierter Lebensmittel in Deutschland schnell erkennen zu können und die Verbraucher zu schützen.
"Die deutschen Behörden bleiben sehr wachsam, vor allem was mögliche Importe aus der Krisenregion betrifft", erklärte Bundesministerin Ilse Aigner am Mittwoch in Berlin. Der Umfang der Importe aus Japan sei jedoch äußerst gering: "Japan ist ein Importland, das heißt, es erfolgen generell nur sehr wenig Nahrungsmittel-Lieferungen nach Deutschland." Durch das schwere Erdbeben, den verheerenden Tsunami und die Reaktorkatastrophe sei der Handel mit Japan praktisch zum Erliegen gekommen. Nach Einschätzung von Experten werde Japan angesichts der Notlage die heimischen Waren vorrangig an die eigenen Bürger abgeben. Um zu verhindern, dass in den kommenden Wochen belastete Exportwaren die Region Japan verlassen, werden die Produkte von Japan sowie Nachbarstaaten vor dem Versand bzw. der Verschiffung auf Radioaktivität kontrolliert.
Wegen der Entwicklung in Japan hatte die Europäische Kommission den EU-Mitgliedstaaten empfohlen, die radioaktive Belastung von Lebensmitteln und Futtermitteln aus Japan zu untersuchen. Vor allem bei Fisch und Fischerzeugnissen soll die Strahlenbelastung überprüft werden. Die Bundesländer haben die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Bei einem Besuch des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin informierte sich Ministerin Aigner über eine interne Internet-Plattform des Bundes und der Länder, die das BVL eingerichtet hat, um Untersuchungs- und Messergebnisse aus den einzelnen Bundesländern zu sammeln und diese zügig auszuwerten. Auch Erkenntnisse aus den Forschungseinrichtungen fließen hier ein. "Das System ist einsatzbereit, aber noch sind uns keine Auffälligkeiten gemeldet worden", erklärte der Präsident des BVL, Dr. Helmut Tschiersky-Schöneburg.
Für die Überwachung der Radioaktivität besteht nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz hinsichtlich der Messaufgaben eine Aufgabenaufteilung zwischen Bund und Ländern. Die Behörden der Länder führen Messungen verschiedener Umweltmedien, z.B. der Lebensmittel und Futtermittel durch, die von sogenannten Leitstellen des Bundes bewertet werden. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und seine Behörden beobachten die Lage weiterhin sehr aufmerksam. Für den Bereich Lebensmittel, mit der Ausnahme von Fischen, ist nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz von 1986 in Deutschland das Max-Rubner-Institut (MRI) als Leitstelle zuständig. Das Johann-Heinrich-von-Thünen-Institut (vTI), ebenfalls dem Bundesverbraucherministerium unterstellt, ist für die Überwachung der Umweltradioaktivität in Fischen und Fischereiprodukten aus Nord-, Ostsee und den Nordatlantik zuständig. Eine Gefährdung der deutschen Verbraucher durch kontaminierten Fisch aus Japan kann nach Ansicht des vTI zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien und Produktsicherheit. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit koordiniert gemeinsam mit den Bundesländern Überwachungsprogramme, sorgt im Rahmen des europäischen Schnellwarnsystems für den Informationsfluss zwischen der EU und den Bundesländern und unterstützt das Bundesministerium beim Krisenmanagement.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Importe aus der Region Japan unterliegen besonderen Kontrollen / Bund-Länder-Datenbank des BVL in Berlin ist einsatzbereit
Als Reaktion auf die Reaktorkatastrophe in Japan haben das Bundesverbraucherministerium und seine Fachbehörden in den vergangenen Tagen umfangreiche Vorkehrungen getroffen, um eine mögliche Verunreinigung importierter Lebensmittel in Deutschland schnell erkennen zu können und die Verbraucher zu schützen.
"Die deutschen Behörden bleiben sehr wachsam, vor allem was mögliche Importe aus der Krisenregion betrifft", erklärte Bundesministerin Ilse Aigner am Mittwoch in Berlin. Der Umfang der Importe aus Japan sei jedoch äußerst gering: "Japan ist ein Importland, das heißt, es erfolgen generell nur sehr wenig Nahrungsmittel-Lieferungen nach Deutschland." Durch das schwere Erdbeben, den verheerenden Tsunami und die Reaktorkatastrophe sei der Handel mit Japan praktisch zum Erliegen gekommen. Nach Einschätzung von Experten werde Japan angesichts der Notlage die heimischen Waren vorrangig an die eigenen Bürger abgeben. Um zu verhindern, dass in den kommenden Wochen belastete Exportwaren die Region Japan verlassen, werden die Produkte von Japan sowie Nachbarstaaten vor dem Versand bzw. der Verschiffung auf Radioaktivität kontrolliert.
Wegen der Entwicklung in Japan hatte die Europäische Kommission den EU-Mitgliedstaaten empfohlen, die radioaktive Belastung von Lebensmitteln und Futtermitteln aus Japan zu untersuchen. Vor allem bei Fisch und Fischerzeugnissen soll die Strahlenbelastung überprüft werden. Die Bundesländer haben die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Bei einem Besuch des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin informierte sich Ministerin Aigner über eine interne Internet-Plattform des Bundes und der Länder, die das BVL eingerichtet hat, um Untersuchungs- und Messergebnisse aus den einzelnen Bundesländern zu sammeln und diese zügig auszuwerten. Auch Erkenntnisse aus den Forschungseinrichtungen fließen hier ein. "Das System ist einsatzbereit, aber noch sind uns keine Auffälligkeiten gemeldet worden", erklärte der Präsident des BVL, Dr. Helmut Tschiersky-Schöneburg.
Für die Überwachung der Radioaktivität besteht nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz hinsichtlich der Messaufgaben eine Aufgabenaufteilung zwischen Bund und Ländern. Die Behörden der Länder führen Messungen verschiedener Umweltmedien, z.B. der Lebensmittel und Futtermittel durch, die von sogenannten Leitstellen des Bundes bewertet werden. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und seine Behörden beobachten die Lage weiterhin sehr aufmerksam. Für den Bereich Lebensmittel, mit der Ausnahme von Fischen, ist nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz von 1986 in Deutschland das Max-Rubner-Institut (MRI) als Leitstelle zuständig. Das Johann-Heinrich-von-Thünen-Institut (vTI), ebenfalls dem Bundesverbraucherministerium unterstellt, ist für die Überwachung der Umweltradioaktivität in Fischen und Fischereiprodukten aus Nord-, Ostsee und den Nordatlantik zuständig. Eine Gefährdung der deutschen Verbraucher durch kontaminierten Fisch aus Japan kann nach Ansicht des vTI zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien und Produktsicherheit. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit koordiniert gemeinsam mit den Bundesländern Überwachungsprogramme, sorgt im Rahmen des europäischen Schnellwarnsystems für den Informationsfluss zwischen der EU und den Bundesländern und unterstützt das Bundesministerium beim Krisenmanagement.
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Firmenkontakt:
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Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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