Arzneimittel nicht über Verfalldatum hinaus anwenden

  • Pressemitteilung der Firma Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA), 15.03.2011
Pressemitteilung vom: 15.03.2011 von der Firma Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA) aus Eschborn

Kurzfassung: Berlin/Eschborn - Arzneimittel sollten nicht über das Verfalldatum hinaus angewendet werden. Darüber berichtet die Pharmazeutische Zeitung in ihrer aktuellen Ausgabe. "Arzneimittel sind nur zeitlich begrenzt verwendbar. Berichte, dass Medikamente ...

[Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA) - 15.03.2011] Arzneimittel nicht über Verfalldatum hinaus anwenden


Berlin/Eschborn - Arzneimittel sollten nicht über das Verfalldatum hinaus angewendet werden. Darüber berichtet die Pharmazeutische Zeitung in ihrer aktuellen Ausgabe. "Arzneimittel sind nur zeitlich begrenzt verwendbar. Berichte, dass Medikamente ohne Bedenken noch über das Verfall- oder Haltbarkeitsdatum hinaus eingesetzt werden können, sind schlicht falsch", sagt Apothekerin Professor Dr. Charlotte Kloft, Mitglied der Chefredaktion der Pharmazeutischen Zeitung. Ein Radiosender hat in der vergangenen Woche einen entsprechenden Bericht gebracht. "Patienten sollten das Verfalldatum ernst nehmen. Auf jeder Packung steht, bis wann ein Arzneimittel verwendbar ist" sagt Kloft.

Die Begründungen für eine angebliche zuverlässige Wirkung über das Verfalldatum hinaus hält Kloft aus medizinischer, pharmakotherapeutischer, chemischer und mikrobiologischer Sicht für nicht haltbar. Kloft: "Alle Medikamente müssen die gleichen hohen Qualitätsanforderungen erfüllen. Es gibt keine ‚Sicherheit zweiter Klasse‘ für Arzneimittel gegen vermeintlich harmlose Erkrankungen wie Kopfschmerzen oder Schnupfen." Durch eine Lagerung über die geprüfte Haltbarkeit hinaus kann sich der Wirkstoff abbauen, dadurch sind unkalkulierbare Unterdosierungen möglich. Bei einigen Arzneimitteln können sich bei zu langer Lagerung toxische Nebenprodukte bilden oder es kann zu einem mikrobiellen Befall kommen.

Die Grenzen für den zulässigen Wirkstoffgehalt werden bei jedem Fertigarzneimittel im Zuge des Zulassungsverfahrens festgelegt. In der Regel müssen Tabletten bei Erreichen des Verfalldatums mindestens 95 Prozent der angegebenen Wirkstoffmenge enthalten. Außerdem dürfen zu diesem Zeitpunkt keine toxischen Abbauprodukte entstanden sein. Wie lange ein industriell hergestelltes Arzneimittel haltbar ist, muss der Hersteller in Tests überprüfen. Die maximale Verwendungsfrist ist auf fünf Jahre beschränkt. Arzneimittel, deren Qualität gemindert ist, dürfen laut Arzneimittelgesetz nicht in Verkehr gebracht werden.

Die Pressemitteilung und weitere Informationen unter http://www.abda.deund http://www.pharmazeutische-zeitung.de


Kontakt
Dr. Ursula Sellerberg, MSc
Stellv. Pressesprecherin und Apothekerin
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Jägerstr. 49/50, 10117 Berlin
Tel.: 030 - 40004 134
Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
http://www.abda.de

Über Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA):
Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ist die Spitzenorganisation der ca. 53.000 deutschen Apothekerinnen und Apotheker. Verbandsziel ist die Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen Interessen dieses Heilberufes. Mitgliedsorganisationen der ABDA sind die 17 Apothekerkammern und 17 Apothekervereine/-verbände. Die Apothekerkammern sind in der Bundesapothekerkammer, die Apothekervereine/-verbände im Deutschen Apothekerverband zusammengeschlossen.
Zur Förderung der Interessen ihrer Mitglieder vermittelt die ABDA einen intensiven Meinungsaustausch zwischen ihren 34 Mitgliedsorganisationen. Sie berät diese über alle Vorgänge auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und des Arzneimittelwesens. In allen Angelegenheiten von bundesweiter Bedeutung verhandelt die ABDA mit den Institutionen (Behörden, Körperschaften, usw.), die mit Fragen der Arzneimittelversorgung zu tun haben. Außerdem steht die Spitzenorganisation in ständigem Kontakt zur wissenschaftlichen Pharmazie des In- und Auslands.
Die Zusammengehörigkeit aller deutschen Apothekerinnen und Apotheker zu wahren und zu pflegen, ist ein weiterer Aufgabenschwerpunkt der Bundesvereinigung.
Darüber hinaus übernimmt sie es, auf einheitliche Grundsätze für die Tätigkeit der Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken, Hochschulen, Industrie und Behörden ebenso hinzuwirken wie auf einheitliche Grundsätze für das Apothekenwesen und den Arzneimittelverkehr sowie für die Beziehungen der Apotheken zu den Trägern der Sozialversicherung.
Schließlich ist die Bundesvereinigung damit betraut, den jährlich stattfindenden Deutschen Apothekertag vorzubereiten und durchzuführen.
Für die Apotheker führt der Weg zur Senkung der Krankheitskosten über die Verbesserung der Arzneimitteltherapie und über eine intensivere pharmazeutische Betreuung. Dieser Weg bedeutet mehr Mitsprache aber auch mehr Verantwortung für die Apotheker. Ihre Vorstellungen davon, was sie in Zukunft für das deutsche Gesundheitswesen leisten werden, haben sie in einem Thesenpapier zusammengefaßt und der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Beratungskompetenz der Apotheker steht auch im Zentrum einer großen PR-Kampagne, mit der sie seit 1995 in die Offensive gehen. Die Botschaft der Kampagne lautet ganz klar: Als Berater in allen Arzneimittelfragen und als Dienstleister in Sachen Gesundheit sind Apothekerinnen und Apotheker unentbehrlich.

Firmenkontakt:
Dr. Ursula Sellerberg, MSc
Stellv. Pressesprecherin und Apothekerin
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Jägerstr. 49/50, 10117 Berlin
Tel.: 030 - 40004 134
Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
http://www.abda.de

Die Pressemeldung "Arzneimittel nicht über Verfalldatum hinaus anwenden" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Arzneimittel nicht über Verfalldatum hinaus anwenden" ist Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA).