15.05.2013 09:03 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Eine Vollmacht, die der Erblasser erteilt und die auch nach dessen Tod gelten soll, soll erlöschen, wenn der Bevollmächtigte den Erblasser allein beerbt.
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Autor der Pressemeldung "Beerbt ein Bevollmächtigter den Vollmachtgeber allein, erlischt die postmortale Vollmacht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.