20.03.2013 12:40 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Ein pflichtteilsberechtigter Miterbe kann wegen möglicherweise vor dem Erbfall übertragener Grundstücke ein Recht auf Grundbucheinsicht haben.
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Autor der Pressemeldung "Pflichtteilsberechtigter Miterbe hat Recht zur Grundbucheinsicht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.