Vermeidung von Rückwürfen in der Fischerei wird zentrales Reformthema
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 03.03.2011
Pressemitteilung vom: 03.03.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Deutschland begrüßt, dass die EU-Kommission die Vermeidung von Rückwürfen in der Fischerei zu einem zentralen Thema der anstehenden Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) machen will. "Es ist höchste Zeit, dass wir endlich ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 03.03.2011] Vermeidung von Rückwürfen in der Fischerei wird zentrales Reformthema
Staatssekretär Kloos begrüßt neuen Vorstoß der EU-Kommission
Deutschland begrüßt, dass die EU-Kommission die Vermeidung von Rückwürfen in der Fischerei zu einem zentralen Thema der anstehenden Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) machen will.
"Es ist höchste Zeit, dass wir endlich Rückwurfverbote einführen, um der unverantwortlichen Verschwendung von Meerestieren ein Ende zu setzen", betonte Dr. Robert Kloos, Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, anlässlich des Treffens der EU-Fischereiminister mit Kommissarin Damanaki am 1. März in Brüssel.
Deutschland drängt schon seit geraumer Zeit auf die schrittweise Einführung von Rückwurfverboten und Anlandegeboten und hat dazu bereits konkrete Konzepte vorgelegt. Umso erfreulicher sei es, dass die Kommission die deutsche Forderung jetzt aufgreife und konkrete Maßnahmen vorschlage, erklärte der Staatssekretär.
Am Rande des Fischereiministertreffen untermauerten Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich und Dänemark in einer gemeinsamen Erklärung ihre Forderung, Rückwurfverbote und "echte" Fangquoten anstelle von Anlandequoten einzuführen. Gleichzeitig unterstrichen sie ihre kritische Haltung gegenüber einem reinen Fangaufwandssystem.
Die von Deutschland vertretenen Positionen fanden während der offenen und konstruktiven Debatte breite Unterstützung. Kommissarin Damanaki kündigte abschließend an, auf der Basis der geführten Diskussion konkrete Vorschläge für Maßnahmen zur Reduzierung von Rückwürfen zu entwickeln.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Staatssekretär Kloos begrüßt neuen Vorstoß der EU-Kommission
Deutschland begrüßt, dass die EU-Kommission die Vermeidung von Rückwürfen in der Fischerei zu einem zentralen Thema der anstehenden Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) machen will.
"Es ist höchste Zeit, dass wir endlich Rückwurfverbote einführen, um der unverantwortlichen Verschwendung von Meerestieren ein Ende zu setzen", betonte Dr. Robert Kloos, Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, anlässlich des Treffens der EU-Fischereiminister mit Kommissarin Damanaki am 1. März in Brüssel.
Deutschland drängt schon seit geraumer Zeit auf die schrittweise Einführung von Rückwurfverboten und Anlandegeboten und hat dazu bereits konkrete Konzepte vorgelegt. Umso erfreulicher sei es, dass die Kommission die deutsche Forderung jetzt aufgreife und konkrete Maßnahmen vorschlage, erklärte der Staatssekretär.
Am Rande des Fischereiministertreffen untermauerten Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich und Dänemark in einer gemeinsamen Erklärung ihre Forderung, Rückwurfverbote und "echte" Fangquoten anstelle von Anlandequoten einzuführen. Gleichzeitig unterstrichen sie ihre kritische Haltung gegenüber einem reinen Fangaufwandssystem.
Die von Deutschland vertretenen Positionen fanden während der offenen und konstruktiven Debatte breite Unterstützung. Kommissarin Damanaki kündigte abschließend an, auf der Basis der geführten Diskussion konkrete Vorschläge für Maßnahmen zur Reduzierung von Rückwürfen zu entwickeln.
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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