16.02.2013 17:04 Uhr in Gesellschaft & Familie von stbg

Gutachter Neurologie

Medizinisches oder Neurologisches Gutachten nach Paragraph 109 Sozialgerichtsgesetz.
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Verfahren gegen die gesetzliche Rentenversicherung oder das Versorgungsamt, seien es Widerspruchsverfahren, seien es Klagen, hängen entscheidend, manchmal ausschliesslich von den Ergebnissen der verschiedenen medizinischen Gutachten ab.
Ein Gutachten nach § 109 SGG kann einfach zusätzlich durch den Kläger beantragt werden, die Erfolgsaussichten können steigen. ... weiter lesen Quelle
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