Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur TKG-Novelle
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 02.03.2011
Pressemitteilung vom: 02.03.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur TKG-Novelle Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Der Gesetzentwurf setzt umfangreiche Änderungen in den europäischen ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 02.03.2011] Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur TKG-Novelle
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Der Gesetzentwurf setzt umfangreiche Änderungen in den europäischen Richtlinienvorgaben zur Telekommunikation in innerstaatliches Recht um.
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner: "Mit den neuen Regelungen wird der Verbraucherschutz wesentlich gestärkt. Es ist uns gelungen, das Problem der kostenpflichtigen Warteschleifen zu lösen. Wird vom Unternehmen keine Leistung erbracht, dürfen auch keine Kosten berechnet werden. Wir sind uns auch einig, dass der ländliche Raum schnellstmöglich mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen versorgt wird."
Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle: "Der Gesetzentwurf ist ein großer Gewinn für den Technologiestandort Deutschland! Die neue Regelung ermöglicht den wettbewerbskonformen Ausbau hochleistungsfähiger Telekommunikationsnetze. Besonders freut mich, dass wir mit unserem Gesetz die Rechte der Bürgerinnen und Bürger deutlich stärken. Die Probleme, die bisher beim Anbieterwechsel bestanden, gehören nun der Vergangenheit an. Das stärkt das Vertrauen in Markt und Wettbewerb."
Zur Förderung des wettbewerbskonformen Ausbaus hochleistungsfähiger Telekommunikationsnetze sieht der Kabinettentwurf unter anderem die Einführung wettbewerbs- und investitionsfreundlicher Regulierungsgrundsätze für die Bundesnetzagentur vor, die die Behörde zukünftig bei allen Regulierungsentscheidungen berücksichtigen muss.
Insbesondere im Rahmen der Entgeltregulierung sind Investitionsrisiken beim Aufbau moderner Hochgeschwindigkeitsnetze zu beachten. Damit setzt der Gesetzentwurf wichtige Impulse für Investitionen und Innovationen im gesamtwirtschaftlich bedeutenden Telekommunikationssektor.
Ein weiteres wichtiges Ziel des Entwurfs ist die Stärkung der verbraucherrechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Telekommunikation: Der Entwurf stärkt die Verbraucherrechte im Falle eines Umzugs und dem damit verbundenen Wechsel des Festnetzanschlusses. Zudem können Mobilfunkkunden künftig ihre Rufnummer unabhängig von der konkreten Vertragslaufzeit jederzeit zu einem neuen Anbieter mitnehmen.
Kostenpflichtige Warteschleifen dürfen künftig nur noch bei Ortsnetzrufnummern, herkömmlichen Mobilfunkrufnummern und entgeltfreien Rufnummern uneingeschränkt eingesetzt werden. In allen anderen Fällen, unter anderem bei allen Sonderrufnummern, dürfen Warteschleifen nur noch eingesetzt werden, wenn entweder der Anruf einem Festpreis unterliegt oder, bei zeitabhängiger Abrechnung, der Angerufene die Kosten des Anrufs für die Dauer der Warteschleife trägt. Des Weiteren muss in den beiden zuletzt genannten Fällen der Anrufer mit Beginn der Warteschleife über deren voraussichtliche Dauer informiert werden sowie darüber, ob der Anruf einem Festpreis unterliegt oder ob der Angerufene die Kosten des Anrufs für die Dauer der Warteschleife trägt. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vorgaben entfällt die Entgeltzahlungspflicht des Anrufers für den gesamten Anruf. Diese Regelungen treten ein Jahr nach Inkrafttreten der TKG-Novelle in Kraft.
Bis dahin gilt eine Übergangsregelung, wonach Warteschleifen bei entgeltpflichtigen Rufnummern eingesetzt werden dürfen, wenn mindestens die ersten zwei Minuten der Verbindung für den Anrufer kostenfrei sind.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann außerdem die Bundesnetzagentur künftig zum Erlass einer Rechtsverordnung unter anderem im Einvernehmen mit dem Bundesverbraucherministerium ermächtigen, die Vorgaben zur Verbesserung der Transparenz und Übersichtlichkeit von Verbraucherinformationen enthält. Hierzu gehören etwa die Preistransparenz bei den "Call-by-Call"-Gesprächen und mobilen Datendiensten, aber auch genaue Angaben zur Mindestqualität vertraglich vereinbarter Leistungen.
Im Bereich der Datenschutzbestimmungen im Telekommunikationsrecht werden zusätzliche Informations- und Transparenzverpflichtungen zum besseren Schutz sensibler Daten eingeführt. Dazu gehört unter anderem die Verpflichtung so genannter Ortungsdiensteanbieter, den Nutzer bei jeder Ortung des Mobilfunkendgerätes durch eine Textmitteilung zu informieren, sofern der Standort nur auf dem Endgerät angezeigt wird, dessen Standortdaten ermittelt wurden.
Vorgesehen ist auch, dass der ländliche Raum schnellstmöglich mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen versorgt wird. 2015, spätestens aber 2018, soll eine flächendeckende Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen mit einer Bandbreite von 50 MBit/s erreicht werden.
Die erste Befassung des Bundesrates ist für den 15. April 2011 vorgesehen; die parlamentarischen Beratungen im Bundestag werden voraussichtlich im Mai beginnen. Der Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Der Gesetzentwurf setzt umfangreiche Änderungen in den europäischen Richtlinienvorgaben zur Telekommunikation in innerstaatliches Recht um.
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner: "Mit den neuen Regelungen wird der Verbraucherschutz wesentlich gestärkt. Es ist uns gelungen, das Problem der kostenpflichtigen Warteschleifen zu lösen. Wird vom Unternehmen keine Leistung erbracht, dürfen auch keine Kosten berechnet werden. Wir sind uns auch einig, dass der ländliche Raum schnellstmöglich mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen versorgt wird."
Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle: "Der Gesetzentwurf ist ein großer Gewinn für den Technologiestandort Deutschland! Die neue Regelung ermöglicht den wettbewerbskonformen Ausbau hochleistungsfähiger Telekommunikationsnetze. Besonders freut mich, dass wir mit unserem Gesetz die Rechte der Bürgerinnen und Bürger deutlich stärken. Die Probleme, die bisher beim Anbieterwechsel bestanden, gehören nun der Vergangenheit an. Das stärkt das Vertrauen in Markt und Wettbewerb."
Zur Förderung des wettbewerbskonformen Ausbaus hochleistungsfähiger Telekommunikationsnetze sieht der Kabinettentwurf unter anderem die Einführung wettbewerbs- und investitionsfreundlicher Regulierungsgrundsätze für die Bundesnetzagentur vor, die die Behörde zukünftig bei allen Regulierungsentscheidungen berücksichtigen muss.
Insbesondere im Rahmen der Entgeltregulierung sind Investitionsrisiken beim Aufbau moderner Hochgeschwindigkeitsnetze zu beachten. Damit setzt der Gesetzentwurf wichtige Impulse für Investitionen und Innovationen im gesamtwirtschaftlich bedeutenden Telekommunikationssektor.
Ein weiteres wichtiges Ziel des Entwurfs ist die Stärkung der verbraucherrechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Telekommunikation: Der Entwurf stärkt die Verbraucherrechte im Falle eines Umzugs und dem damit verbundenen Wechsel des Festnetzanschlusses. Zudem können Mobilfunkkunden künftig ihre Rufnummer unabhängig von der konkreten Vertragslaufzeit jederzeit zu einem neuen Anbieter mitnehmen.
Kostenpflichtige Warteschleifen dürfen künftig nur noch bei Ortsnetzrufnummern, herkömmlichen Mobilfunkrufnummern und entgeltfreien Rufnummern uneingeschränkt eingesetzt werden. In allen anderen Fällen, unter anderem bei allen Sonderrufnummern, dürfen Warteschleifen nur noch eingesetzt werden, wenn entweder der Anruf einem Festpreis unterliegt oder, bei zeitabhängiger Abrechnung, der Angerufene die Kosten des Anrufs für die Dauer der Warteschleife trägt. Des Weiteren muss in den beiden zuletzt genannten Fällen der Anrufer mit Beginn der Warteschleife über deren voraussichtliche Dauer informiert werden sowie darüber, ob der Anruf einem Festpreis unterliegt oder ob der Angerufene die Kosten des Anrufs für die Dauer der Warteschleife trägt. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vorgaben entfällt die Entgeltzahlungspflicht des Anrufers für den gesamten Anruf. Diese Regelungen treten ein Jahr nach Inkrafttreten der TKG-Novelle in Kraft.
Bis dahin gilt eine Übergangsregelung, wonach Warteschleifen bei entgeltpflichtigen Rufnummern eingesetzt werden dürfen, wenn mindestens die ersten zwei Minuten der Verbindung für den Anrufer kostenfrei sind.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann außerdem die Bundesnetzagentur künftig zum Erlass einer Rechtsverordnung unter anderem im Einvernehmen mit dem Bundesverbraucherministerium ermächtigen, die Vorgaben zur Verbesserung der Transparenz und Übersichtlichkeit von Verbraucherinformationen enthält. Hierzu gehören etwa die Preistransparenz bei den "Call-by-Call"-Gesprächen und mobilen Datendiensten, aber auch genaue Angaben zur Mindestqualität vertraglich vereinbarter Leistungen.
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Vorgesehen ist auch, dass der ländliche Raum schnellstmöglich mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen versorgt wird. 2015, spätestens aber 2018, soll eine flächendeckende Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen mit einer Bandbreite von 50 MBit/s erreicht werden.
Die erste Befassung des Bundesrates ist für den 15. April 2011 vorgesehen; die parlamentarischen Beratungen im Bundestag werden voraussichtlich im Mai beginnen. Der Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
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