Ein Fünftel aller Schulwegunfälle mit dem Fahrrad endet mit einer Kopfverletzung

  • Pressemitteilung der Firma Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV, 22.02.2011
Pressemitteilung vom: 22.02.2011 von der Firma Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV aus Berlin-Mitte

Kurzfassung: Viele Schülerinnen und Schüler nutzen das Fahrrad für den täglichen Schulweg. Dabei sind 2009 bundesweit 30.823 Kinder und Jugendliche verunglückt. Etwa ein Fünftel der Betroffenen erlitt eine Kopfverletzung. Um die Folgen dieser Unfälle zu ...

[Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV - 22.02.2011] Ein Fünftel aller Schulwegunfälle mit dem Fahrrad endet mit einer Kopfverletzung


Viele Schülerinnen und Schüler nutzen das Fahrrad für den täglichen Schulweg. Dabei sind 2009 bundesweit 30.823 Kinder und Jugendliche verunglückt. Etwa ein Fünftel der Betroffenen erlitt eine Kopfverletzung. Um die Folgen dieser Unfälle zu mindern, sollten Kinder und Jugendliche unbedingt einen Helm aufsetzen, bevor sie aufs Rad steigen. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im Rahmen ihrer Präventionskampagne "Risiko raus!" hin. "Risiko raus!" ist auch ein Thema des Auftritts der gesetzlichen Unfallversicherung bei der heute in Stuttgart beginnenden Bildungsmesse didacta.

Helme schützen Leben

Experten der "ZNS - Hannelore Kohl Stiftung für Verletzte mit Schäden des Zentralen Nervensystems" gehen davon aus, dass Radhelme bis zu 80 Prozent aller Kopfverletzungen vermeiden könnten. 95 Prozent aller Radfahrer, die tödlich verunglückten, hätten mit Helm überlebt.

Eine Studie aus dem Jahr 2008 kommt zu dem Ergebnis, dass der Helm das Risiko, eine schwere Hirnverletzung zu erleiden, um die Hälfte senkt. Denn nicht immer geht der Sturz vom Fahrrad glimpflich ab. Die Folgen eines Schädelhirntraumas können bis zum Wachkoma und einer lebenslangen Behinderung der Betroffenen reichen (s. Beispiele).

Wer sein Kind schützen will, sollte deshalb darauf achten, dass es einen Fahrradhelm trägt - auch bei kurzen Fahrten. Eltern sollten allerdings auch selbst Vorbild sein und nicht ohne Helm aufs Rad steigen.

Worauf muss ich beim Kauf eines Helmes achten?

1. Der Helm sollte geprüft sein und der entsprechenden DIN-Norm "Helme für Radfahrer und für Benutzer von Skateboards und Rollschuhen" entsprechen (DIN EN 1078).

2. Wichtig ist die Anpassung des Helmes an die jeweilige Kopfform, er sollte weder zu locker sitzen noch zu fest. Mitarbeiter aus dem Fachhandel können bei der richtigen Einstellung behilflich sein.

3. Überprüfen Sie den optimalen Sitz: Der Helm muss gerade auf dem Kopf sitzen, die Ohren liegen im Dreieck der Riemen. In dieser Position den Helm am Kopf fixieren, zum Beispiel durch den entsprechenden Drehverschluss. Bei leichtem Vorbeugen des Kopfes sollte der Helm jetzt nicht mehr vom Kopf rutschen. Zum Schluss den Kinnriemen festziehen. Dabei sollten noch zwei Finger zwischen Gurt und Hals passen.

Hintergrund "Risiko raus!"

In der Präventionskampagne "Risiko raus!" arbeiten die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, ihr Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Landwirtschaftliche Sozialversicherung, der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die Bundesländer sowie weitere Partner zusammen. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, das Unfallrisiko beim Fahren und Transportieren zu verringern. Weitere Informationen unter www.risiko-raus.de Hintergrund

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung Die Folgen einer Kopfverletzung können von der leichten Gehirnerschütterung bis zum schweren Trauma reichen. Die gesetzliche Unfallversicherung sorgt bei allen Unfällen, die Kindern auf dem Schulweg und in der Schule zustoßen, für die angemessene Unterstützung der Familien.

Beispiel - Fall A

Alexander P. stürzt auf dem Nachhauseweg von der Schule mit dem Fahrrad. Er erleidet eine leichte Gehirnerschütterung. Zur Beobachtung wird er zwei Tage stationär aufgenommen.

Inklusive der Kosten für den Notarzteinsatz am Unfallort belaufen sich die Folgekosten des Unfalls für die zuständige Unfallkasse auf 1.600 Euro.

Beispiel - Fall B

Gabriele F. verunglückt mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Schule. Sie trägt ein schweres Schädelhirntrauma davon und liegt monatelang im Wachkoma.

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten für die stationäre Versorgung (350.000 Euro), sie zahlt Wohnungshilfe (150.000 Euro), Hilfe zu angemessener Schulbildung (50.000 Euro), Kfz-Hilfe (25.000 Euro), ambulante Heilbehandlung (16.000 Euro), Pflegegeld (10.000 Euro) und Verletztenrente (30.500 Euro).

Insgesamt belaufen sich die Kosten fünf Jahre nach dem Unfall auf 631.500 Euro.

Die Unfallkasse wird das Mädchen zeitlebens begleiten mit Rentenzahlungen, stationären Aufenthalten, Umbau- oder Eingliederungsmaßnahmen. Sie sichert durch Ihre Leistungen ein Stück Lebensqualität.




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