Bei Umstrukturierungen im Konzern kann die Grunderwerbsteuer zur Falle werden

  • Pressemitteilung der Firma Geneva Group International, 18.02.2011
Pressemitteilung vom: 18.02.2011 von der Firma Geneva Group International aus Zürich

Kurzfassung: (Zürich/Frankfurt/M. den 18.02.2011) Innerhalb von vier Tagen für das gleiche Grundstück zwei Mal Grunderwerbsteuer zahlen zu müssen, klingt nach Schildbürgerstreich. Doch selbst wenn diese Steuerpflicht von Rechtsvorgängen ausgelöst wird, ...

[Geneva Group International - 18.02.2011] Bei Umstrukturierungen im Konzern kann die Grunderwerbsteuer zur Falle werden


(Zürich/Frankfurt/M. den 18.02.2011) Innerhalb von vier Tagen für das gleiche Grundstück zwei Mal Grunderwerbsteuer zahlen zu müssen, klingt nach Schildbürgerstreich. Doch selbst wenn diese Steuerpflicht von Rechtsvorgängen ausgelöst wird, welche die Umstrukturierung innerhalb einer Unternehmensgruppe betreffen, ist sie zulässig, wie der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt klargestellt hat. "Grundbesitz kann bei einer Neugestaltung von Unternehmensgruppen zu einer teuren Falle werden", warnt Oliver Biernat, geschäftsführender Gesellschafter der Benefitax GmbH in Frankfurt.

Im konkreten Fall waren innerhalb einer Unternehmensgruppe Beteiligungen übertragen und kurz darauf an eine Holding veräußert worden. Zu den Beteiligungen gehörten Grundstücke. Das Finanzamt wertete beide Verträge, die zeitlich nur vier Tage auseinander lagen, als der Grunderwerbsteuer unterliegend und behielt damit bis zum BFH recht.

Die Richter stellten klar, dass Gegenstand der Besteuerung bei entsprechenden Rechtsgeschäften nicht die Übertragung der Anteile der Gesellschaft als solcher ist. Vielmehr löst die dadurch begründete eigenständige Zuordnung der Grundstücke, die der Gesellschaft gehören, die Steuerpflicht aus. Dem Ansinnen, die Umstrukturierung als einheitlichen Vorgang einzustufen, erteilten sie eine Absage (BFH vom 15.12.2010, Az.: II R 45/08). "Die Grunderwerbsteuer ist eine Rechtsverkehrssteuer", erläutert Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Biernat, "mit dieser Eigenschaft ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise, nach der die Umstrukturierung zu einer Einheit zusammengefasst wird, steuersystematisch nicht vereinbar."

Entsprechend lehnten die Richter auch das Argument der Kläger ab, der geringe Zeitabstand zwischen der Anteilsvereinigung und der anschließenden Anteilsübertragung verhindere die zweimalige Steuerpflicht. Entscheidend sei vielmehr, dass in solchen Fällen der Grundbesitz der grundstücksbesitzenden Gesellschaft grunderwerbsteuerrechtlich zweimal einem neuen Rechtsträger zuzuordnen sei, heißt es in dem Urteil.

"Die 2010 zur Erleichterung konzerninterner Umstrukturierungsmaßnahmen eingeführte Konzernklausel (§ 6a Grunderwerbsteuergesetz) hätte in diesem Fall ebenfalls nicht gegriffen, weil sie auf andere Umwandlungsarten wie Verschmelzung und Spaltung begrenzt ist," ergänzt Biernat, dessen Kanzlei Mitglied im internationalen Beratungsverbund Geneva Group International (GGI) ist. Daher gilt: Unachtsamkeiten bei der Planung der Transaktionen können viel Geld kosten und qualifizierte Beratung tut Not.

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Das GGI-Mitglied Benefitax GmbH ist eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. Das Unternehmen betreut vor allem mittelständische Unternehmen, international tätige Konzerne sowie vermögende Privatpersonen. Neben der klassischen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung setzt sie fachliche Schwerpunkte im internationalen Steuerrecht, bei der Untersuchung und Prävention von Wirtschaftskriminalität, der Unternehmensnachfolge, der Erbschaftssteuergestaltung, der Unternehmensbewertung und der Due Diligence.


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