Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Privilegierung von Kinderlärm -- Röttgen: Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), 16.02.2011
Pressemitteilung vom: 16.02.2011 von der Firma Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) aus Berlin

Kurzfassung: Das Bundeskabinett heute den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf für ein Gesetzes zur Privilegierung Kinderlärm, der von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgeht, beschlossen. "Mit dem Gesetz zur Privilegierung des ...

[Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) - 16.02.2011] Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Privilegierung von Kinderlärm -- Röttgen: Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft


Das Bundeskabinett heute den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf für ein Gesetzes zur Privilegierung Kinderlärm, der von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgeht, beschlossen. "Mit dem Gesetz zur Privilegierung des Kinderlärms setzen wir ein klares gesetzgeberisches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft. Kinderlärm muss unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft stehen und darf nicht wie Lärm von Industrieanlagen behandelt werden", sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen.

Mit dem Gesetz soll das geltende Lärmschutzrecht weiterentwickelt werden. Durch eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird sichergestellt, dass Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall keine "schädliche Umwelteinwirkung" sind. Zudem dürfen bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen Immissionsgrenz- und -richtwerte wie sie beispielsweise für Industrie- und Sportanlagen gelten, nicht herangezogen werden. Diese können dem Toleranzgebot für Kinder nicht gerecht werden.

Flankierend beabsichtigt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, im Rahmen der anstehenden Bauplanungsrechtsnovelle die Baunutzungsverordnung zu ändern. Ziel ist dabei, in reinen Wohngebieten Kindertageseinrichtungen generell zuzulassen, und zwar in einer Größenordnung, die der Gebietsversorgung angemessen ist. "Ich begrüße diese Änderung der Baunutzungsverordnung. Sie trägt dazu bei, dass der erforderliche Ausbau der Kinderbetreuung sehr erleichtert wird", betonte Röttgen.


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Über Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU):
Das Ministerium, dessen erster Dienstsitz auf Beschluss des Deutschen Bundestages Bonn ist, beschäftigt dort sowie an seinem zweiten Dienstsitz Berlin in sechs Abteilungen rund 814 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums gehören außerdem drei Bundesämter mit zusammen mehr als 2.151 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern:
das Umweltbundesamt, das Bundesamt für Naturschutz sowie das Bundesamt für Strahlenschutz. Darüber hinaus wird das Ministerium in Form von Gutachten und Stellungnahmen von mehreren unabhängigen Sachverständigengremien beraten.
Die wichtigsten Beratungsgremien sind der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen und der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen.

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