Zwei Patienten des Maßregelvollzugs nutzen Parkausgang zum Entweichen
- Pressemitteilung der Firma , 10.08.2012
Pressemitteilung vom: 10.08.2012 von der Firma aus Magdeburg
Kurzfassung: Zwei Patienten des Maßregelvollzugs Bernburg haben einen unbegleiteten Parkausgang zum Entweichen missbraucht. Die Polizei wurde informiert und leitete ihrerseits alle notwendigen Maßnahmen zur Ergreifung der Männer ein. Die Suche läuft. Die ...
[ - 10.08.2012] Zwei Patienten des Maßregelvollzugs nutzen Parkausgang zum Entweichen
Zwei Patienten des Maßregelvollzugs Bernburg haben einen unbegleiteten Parkausgang zum Entweichen missbraucht. Die Polizei wurde informiert und leitete ihrerseits alle notwendigen Maßnahmen zur Ergreifung der Männer ein. Die Suche läuft.
Die beiden Patienten im Alter von 27 und 21 Jahren waren wegen Sachbeschädigung beziehungsweise Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt worden. Wegen ihres Krankheitsbildes erfolgte jedoch eine Einweisung in den Maßregelvollzug für suchtkranke Straftäter in Bernburg.
Auf Grund ihres Therapiefortschritts war den Männern eine Lockerungsstufe zuerkannt worden. Sie durften sich täglich für eine Stunde in kleiner Gruppe ohne Begleitperson auf einem zugewiesenen Gelände frei bewegen.
Kontakt:
Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstr. 25
39114 Magdeburg
Telefon: 0391/567-4608, -4607, -4612
Telefax: 0391/567-4622
Mail: MS-Presse@ms.sachsen-anhalt.de
URL: www.ms.sachsen-anhalt.de
Zwei Patienten des Maßregelvollzugs Bernburg haben einen unbegleiteten Parkausgang zum Entweichen missbraucht. Die Polizei wurde informiert und leitete ihrerseits alle notwendigen Maßnahmen zur Ergreifung der Männer ein. Die Suche läuft.
Die beiden Patienten im Alter von 27 und 21 Jahren waren wegen Sachbeschädigung beziehungsweise Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt worden. Wegen ihres Krankheitsbildes erfolgte jedoch eine Einweisung in den Maßregelvollzug für suchtkranke Straftäter in Bernburg.
Auf Grund ihres Therapiefortschritts war den Männern eine Lockerungsstufe zuerkannt worden. Sie durften sich täglich für eine Stunde in kleiner Gruppe ohne Begleitperson auf einem zugewiesenen Gelände frei bewegen.
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