Bisherige Vorschläge zum Anti-Korruptions-Übereinkommen übergehen rechtstaatliche Bedenken

  • Pressemitteilung der Firma , 09.08.2012
Pressemitteilung vom: 09.08.2012 von der Firma aus Berlin

Kurzfassung: Tätigkeiten von Abgeordneten und Beamten grundlegend verschiedenZur aktuellen Diskussion um die Ratifizierung des UN-Übereinkommens gegen Korruption erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings und die ...

[ - 09.08.2012] Bisherige Vorschläge zum Anti-Korruptions-Übereinkommen übergehen rechtstaatliche Bedenken


Tätigkeiten von Abgeordneten und Beamten grundlegend verschieden

Zur aktuellen Diskussion um die Ratifizierung des UN-Übereinkommens gegen Korruption erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings und die rechtspolitische Sprecherin, Andrea Voßhoff:

"Wir setzen uns uneingeschränkt gegen Korruption und Bestechung sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Bereich ein.
Die wichtigsten Handlungen eines Abgeordneten in der Demokratie sind Abstimmungen und Wahlen im Parlament. Und der Kauf oder Verkauf von Stimmen bei genau solchen Abstimmungen und Wahlen ist in Deutschland durch den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung ( 108e des Strafgesetzbuchs) verboten.

Die Ratifizierung des UN-Übereinkommens gegen Korruption ist aus der Sicht der deutschen Rechtsordnung problematisch, da gewählte Abgeordnete mit weisungsgebundenen Beamten gleichgesetzt werden. Es ist aber offensichtlich, dass sich die Tätigkeiten von Abgeordneten und Beamten grundlegend unterscheiden. Abgeordnete sind nach dem Grundgesetz bei der Ausübung ihres Mandats allein ihrem Gewissen unterworfen und den Wählern gegenüber verantwortlich. Vor diesem Hintergrund bestand bei der Schaffung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung im Jahre 1993 weitgehende Einigkeit darüber, dass diese strafrechtliche Bestimmung nicht eins zu eins derjenigen der Beamten- und Richterbestechung nachgebildet werden kann.

Die Vorschläge, welche die Opposition im Bundestag vorgelegt hat, werden den Anforderungen an den Parlamentarismus und an eine rechtstaatliche einwandfreie Gesetzgebung nicht gerecht. Wir sehen die Gefahr, dass es danach in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise den Staatsanwaltschaften überlassen wird festzulegen, was parlamentarische Gepflogenheiten sind und was nicht, und die Arbeit der Abgeordneten dadurch unzumutbar behindert werden könnte.

In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden zur Frage, wie eine Umsetzung erfolgen kann, weiterhin intensive Gespräche geführt. Von Bedeutung ist dabei für uns die im Rechtsausschuss hierzu angesetzte Anhörung im Oktober dieses Jahres."


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