Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG): NRW meldet fünf neue Nahverkehrs­maßnahmen für Bundesprogramm

  • Pressemitteilung der Firma Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW), 01.08.2012
Pressemitteilung vom: 01.08.2012 von der Firma Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW) aus Düsseldorf

Kurzfassung: Staatssekretär Adler: Bundesfinanzierung muss auch in Zukunft gesichert sein Düsseldorf. Für die Fortschreibung des GVFG-Bundesprogramms für die Jahre 2012 bis 2016 hat das Land NRW fünf neue Vorhaben beim Bundes­verkehrsministerium ...

[Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW) - 01.08.2012] Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG): NRW meldet fünf neue Nahverkehrs­maßnahmen für Bundesprogramm


Staatssekretär Adler: Bundesfinanzierung muss auch in Zukunft gesichert sein

Düsseldorf. Für die Fortschreibung des GVFG-Bundesprogramms für die Jahre 2012 bis 2016 hat das Land NRW fünf neue Vorhaben beim Bundes­verkehrsministerium angemeldet.

Staatssekretär Gunther Adler erklärte dazu in Düsseldorf: "Die Investitionen des Bundes für die Verkehrsinfrastruktur müssen auch nach Auslaufen des bis 2019 geltenden Gemeindeverkehrsfinan­zierungsgesetzes (GVFG) und des Entflechtungsgesetzes gesichert sein. In der Sache bleibt es wichtig, dass der Bund zu einer gesicherten Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur der Gemeinden beiträgt. NRW mit seiner überdurchschnittlichen Verkehrsbelastung ist das Transitland im Herzen Europas und braucht die verlässliche Finanzierung durch die Bundesmittel."

Die fünf neuen Vorhaben sind:
Campusbahn in Aachen (rund 130 Millionen Euro Gesamtkosten): Vollständiger Neuaufbau einer oberirdischen Stadtbahnstrecke zwischen der Haltestelle Uniklinikum bis Aachen-Brand, ober­irdische Stadtbahn mit einer Gesamtlänge von rd. 12,3 km. Stadtbahnlinie 105 zwischen Essen und Oberhausen (rund 77 Millionen Euro Gesamtkosten): Neubau (Lückenschluss) einer oberirdischen Stadtbahn von "Neue Mitte Oberhausen bis Essener Straße" (Oberhausen) über "Essen-Frintrop" bis zum Anschluss an die Linie 105 an die Haltestelle "Unterstraße" (Essen), Gesamtlänge von rd. 3,3 km. U 81 in Düsseldorf (rund 85 Millionen Euro Gesamtkosten): Neu­bau einer oberirdischen Stadtbahn von Freiligrathstraße (Messe Nord) bis Düsseldorf-Flughafen Terminal, Gesamtlänge rd. 1,9 km (teilweise unterirdisch (rd. 235 m) im Bereich des geplanten Flugsteigs D des Flughafens Düsseldorf). Neubau der Stadtbahnlinie 5 und Verlängerung der Stadtbahn­linie 1 in Bielefeld (rund 145 Millionen Euro Gesamtkosten): Neu­bau der oberirdischen Stadtbahnlinie 5 zwischen dem Adenauer­platz über Radrennbahn bis Heepen, und Verlängerung der ober­irdischen Stadtbahnlinie 1 von Senne nach Sennestadt, oberir­dische Stadtbahn mit einer Gesamtlänge von rd. 13,8 km. Verlängerung der U 49 in Dortmund (rund 69 Millionen Euro Gesamtkosten): Überwiegend unterirdische Verlängerung der U49 von Dortmund-Hacheney nach Dortmund-Wellinghofen, Gesamt­länge rd. 2,3 km (weitestgehend in Tunnellage (rd. 1,2 km), weiterer Streckenabschnitt durch Geländeeinschnitte). Nach dem GVFG-Bundesprogramm stellt der Bund Finanzmittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden zur Verfügung. Im derzeit gültigen Finanzrahmen des GVFG-Bundesprogramms werden jährlich bundesweit rd. 333 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Es wird auf Vorschlag der Länder vom Bund aufgestellt und jährlich fortgeschrieben.

Dem Bund wurden jetzt die fünf neuen Maßnahmen zur Aufnahme in das Programm gemeldet. Ein Anspruch auf Förderung besteht damit noch nicht. Wenn der Bund die Vorhaben vorläufig berücksichtigt, muss in einem zweiten Schritt zur Erfüllung der Fördervoraussetzungen das Vorhaben bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit voll durch­geplant sein sowie die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen berücksichtigen. Das BMVBS erwartet zur späteren endgültigen Pro­grammaufnahme eine mit den Zuwendungsgebern (Bund und Land) abgestimmte standardisierte Bewertung, die dann Bestandteil der Antragsunterlagen ist.

Der Bund fördert Vorhaben mit bis zu 60 Prozent der zuwendungs­fähigen Kosten. Dazu kommt die Förderung durch das Land. Von Seiten des Landes wird als Fördervoraussetzung gefordert, dass das Vorhaben in einen Bedarfsplan aufgenommen wurde. Mit dem Bau der jetzt ge­meldeten Maßnahmen könnte frühestens 2016 begonnen werden. Mit dem Bau der Stadtbahnlinie 105, für die die Planungen bereits weit fort­geschritten sind, könnte bereits Ende 2013/2014 begonnen werden.


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