Leistungsschutz für Presseverlage konsequent ausgestalten

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 31.07.2012
Pressemitteilung vom: 31.07.2012 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Schutz von Presseerzeugnissen im Internet wird verbessert Das Bundesministerium der Justiz hat den Referentenentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage überarbeitet. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der ...

[CDU/CSU-Fraktion - 31.07.2012] Leistungsschutz für Presseverlage konsequent ausgestalten


Schutz von Presseerzeugnissen im Internet wird verbessert

Das Bundesministerium der Justiz hat den Referentenentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage überarbeitet. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings und die rechtspolitische Sprecherin Andrea Voßhoff:

"Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und FDP beschlossen, mit einem neuen Leistungsschutzrecht die Presseverlage im Online-Bereich mit anderen Werkmittlern gleichzustellen. Damit soll eine rechtssystematische Lücke geschlossen und der Schutz von Presseerzeugnissen im Internet verbessert werden. Damit wollen wir einen Beitrag zu einer starken und vielfältigen Presselandschaft in Deutschland leisten.

Im Juni hat das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf vorgelegt. Es ist verwunderlich, dass dieser Entwurf trotz klarer Beschlüsse des Koalitionsausschusses und einer fast dreijährigen Vorbereitungszeit so schnell wieder überarbeitet werden musste.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat von Anfang an ein eng begrenztes Leistungsschutzrecht unterstützt. Deswegen sollte das Leistungsschutzrecht laut Koalitionsbeschluss auch auf die gewerbliche Nutzung beschränkt werden. Wir sind auch bereit, über konstruktive Verbesserungsvorschläge zu sprechen. Allerdings müssen die urheberrechtlichen Schranken verfassungsrechtlich zulässig sein und Verlage und Journalisten dürfen am Ende nicht schlechter stehen als vorher.

Gesetzestechnisch ist der Entwurf offensichtlich noch nicht ausgereift. Insbesondere erscheint die Begrenzung auf Suchmaschinenanbieter bei der Zahlungspflicht nicht nachvollziehbar. So genannte Newsaggregatoren, die ganze Artikel und Zeitungsseiten kopieren und Nutzern gewerblich zur Verfügung stellen, machen sich die Leistungen der Verlage noch viel stärker zunutze. Zumindest sie müssen vom Gesetzestext daher auch ausdrücklich erfasst werden."

Hintergrund:

Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und FDP vereinbart, Verlage im Online-Bereich nicht schlechter zu stellen als andere Werkvermittler. Dies haben die Fraktionen im Koalitionsausschuss am 4. März 2012 bekräftigt. Auf dieser Grundlage hat das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf erarbeitet, der im Juni zunächst verschickt und nun noch einmal überarbeitet wurde.


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