Selbstbehalt und Obergrenze bei Agrardiesel dauerhaft abgeschafft
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 11.02.2011
Pressemitteilung vom: 11.02.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Mit der heute erfolgten Zustimmung des Bundesrates wird die zunächst auf zwei Jahre (2008 und 2009) befristete steuerliche Ermäßigung auf Agrardiesel nunmehr unbefristet fortgesetzt. Sowohl der Selbstbehalt von 350 Euro pro Betrieb als auch die ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 11.02.2011] Selbstbehalt und Obergrenze bei Agrardiesel dauerhaft abgeschafft
Mit der heute erfolgten Zustimmung des Bundesrates wird die zunächst auf zwei Jahre (2008 und 2009) befristete steuerliche Ermäßigung auf Agrardiesel nunmehr unbefristet fortgesetzt.
Sowohl der Selbstbehalt von 350 Euro pro Betrieb als auch die Obergrenze von 10.000 Liter werden unbefristet abgeschafft. Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland werden damit jährlich dauerhaft um 260 Millionen Euro entlastet.
"Im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung festgelegt, die Steuerermäßigung fortzuführen. Das haben wir jetzt umgesetzt. Für die Landwirte bedeutet diese deutliche Entlastung bessere Planbarkeit und einen Schritt hin zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit in Europa. Wir werden auf europäischer Ebene weiter auf eine einheitliche Besteuerung des Agrardiesels drängen", sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner.
Diesel wird in Deutschland mit 47 Cent pro Liter besteuert. Landwirte bekommen auf Antrag rund 21 Cent pro Liter erstattet. Deutschland liegt bei den Steuersätzen auf Agrardiesel auch nach der nun dauerhaft festgelegten Ermäßigung EU-weit an der Spitze, während die Hauptkonkurrenten in der EU mit deutlich weniger als zehn Cent pro Liter belastet werden.
Die steuerliche Entlastung beim Agrardiesel wurde im Rahmen des Energiesteuergesetzes umgesetzt und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft. Damit wird die derzeitige Regelung nahtlos fortgesetzt.
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Pressestelle
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Mit der heute erfolgten Zustimmung des Bundesrates wird die zunächst auf zwei Jahre (2008 und 2009) befristete steuerliche Ermäßigung auf Agrardiesel nunmehr unbefristet fortgesetzt.
Sowohl der Selbstbehalt von 350 Euro pro Betrieb als auch die Obergrenze von 10.000 Liter werden unbefristet abgeschafft. Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland werden damit jährlich dauerhaft um 260 Millionen Euro entlastet.
"Im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung festgelegt, die Steuerermäßigung fortzuführen. Das haben wir jetzt umgesetzt. Für die Landwirte bedeutet diese deutliche Entlastung bessere Planbarkeit und einen Schritt hin zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit in Europa. Wir werden auf europäischer Ebene weiter auf eine einheitliche Besteuerung des Agrardiesels drängen", sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner.
Diesel wird in Deutschland mit 47 Cent pro Liter besteuert. Landwirte bekommen auf Antrag rund 21 Cent pro Liter erstattet. Deutschland liegt bei den Steuersätzen auf Agrardiesel auch nach der nun dauerhaft festgelegten Ermäßigung EU-weit an der Spitze, während die Hauptkonkurrenten in der EU mit deutlich weniger als zehn Cent pro Liter belastet werden.
Die steuerliche Entlastung beim Agrardiesel wurde im Rahmen des Energiesteuergesetzes umgesetzt und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft. Damit wird die derzeitige Regelung nahtlos fortgesetzt.
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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