Mindoro erhält Finanzierung von Red Mountain Mining, um mit der Bebohrung potenziell hochgradiger Gold-Feeder bei Archangel (Batangas) beginnen zu können

  • Pressemitteilung der Firma MINDORO LTD, 30.07.2012
Pressemitteilung vom: 30.07.2012 von der Firma MINDORO LTD aus

Kurzfassung: Mindoro erhält Finanzierung von Red Mountain Mining, um mit der Bebohrung potenziell hochgradiger Gold-Feeder bei Archangel (Batangas) beginnen zu können MELBOURNE (AUSTRALIEN), 27. Juli 2012. Mindoro Resources Ltd. (TSX-V: MIO; ASX: MDO; FFT: ...

[MINDORO LTD - 30.07.2012] Mindoro erhält Finanzierung von Red Mountain Mining, um mit der Bebohrung potenziell hochgradiger Gold-Feeder bei Archangel (Batangas) beginnen zu können


MELBOURNE (AUSTRALIEN), 27. Juli 2012. Mindoro Resources Ltd. (TSX-V: MIO; ASX: MDO; FFT: OLM) ("Mindoro" oder das "Unternehmen"), das am 23. Juli 2012 ein verbindliches Aktienverkaufsabkommen mit Red Mountain Mining Ltd. ("RMX") unterzeichnete, erhielt von RMX 200.000 A$ einer Darlehensfazilität in Höhe von insgesamt bis zu 1 Million A$ für die Bebohrung der potenziell hochgradigen Gold-Feeder-Zonen bei Archangel (Batangas, Philippinen).

Das erste Programm wird drei bis fünf Bohrlöcher umfassen, wobei jedes eine separate interpretierte Feeder-Struktur im Ressourcengebiet Kay Tanda beim Projekt Archangel anpeilen wird. Jedes Bohrloch wird strukturell ausgerichtet und aufgezeichnet, um ein Maximum an Informationen über die Ausrichtungen hochgradiger Erzgänge zu erlangen. Die Ergebnisse und Informationen dieses Programms werden dabei behilflich sein, die nächste Phase der systematischen Ressourcendefinitions- und Ressourcenerweiterungsbohrungen zu planen.

Das Unternehmen unterzeichnete mit dem philippinischen Bohrunternehmen Indodrill Philippines Inc. einen Bohrvertrag bezüglich Bohrungen auf 2.800 Metern.

Das erste Bohrloch wird den mittleren Teil des Ressourcengebiets Kay Tanda des Projektes Archangel anpeilen, wo frühere hochgradige Abschnitte auf eine Upflow- oder Feeder-Zone hinweisen. Im beigefügten Querschnitt ist bei 9900N (siehe Plan) der geplante Standort des Bohrlochs PDH "A" zu sehen.

Zur Ansicht der vollständigen Pressemeldung folgen Sie bitte dem Link:
http://www.irw-press.com/dokumente/Mindoro_300712_German.pdf

Es ist auch ein Plan beigefügt, auf dem die oben genannten Bohrlöcher und zwei weitere geplante Bohrlöcher dargestellt sind. Die Umrisse beziehen sich auf Gramm Gold pro Tonne mal die Mächtigkeit des Ressourcengebiets Kay Tanda. Bohrloch PDH "B" wird einen interpretierten Feeder im nördlichen Teil von Kay Tanda durch einen früheren Abschnitt in Bohrloch KTDH04 (52 Meter mit einem Gehalt von 11,5 g/t Gold in einer Tiefe von 84 Metern – siehe Pressemitteilung von Mindoro vom 14. November 2006) erproben, das eine hochgradige Struktur bebohrte. Das neue Bohrloch wird mit einer Neigung von 90 Grad zu KTDH04 gebohrt werden. Bohrloch PDH "C" wird eine weitere Erprobung der hochgradigen Erzgänge innerhalb hydrothermaler Brekzien auf der Westseite von Kay Tanda, dem hinsichtlich des Goldgehaltes stärksten Teil der Ressource, darstellen (siehe Pressemitteilung von Mindoro vom 5. März 2010).

Zur Ansicht der vollständigen Pressemeldung folgen Sie bitte dem Link:
http://www.irw-press.com/dokumente/Mindoro_300712_German.pdf

Das Programm soll in der kommenden Woche beginnen und wird bis zum Abschluss der RMX-Transaktion, der für Ende September 2012 geplant ist, andauern. Das Programm wird nach dem Abschluss von RMX fortgesetzt werden.

Sondersitzung der Aktionäre von Mindoro zu den geplanten Investitionen von TVI Pacific
Das Unternehmen reichte bei den kanadischen Behörden eine Benachrichtigung über eine Sondersitzung der Aktionäre ein, die am 26. September 2012 um 16 Uhr in Calgary (Alberta, Kanada) stattfinden wird. Der Zweck dieser Sitzung ist der Erhalt der Genehmigung der Aktionäre für die zweite Phase der bereits zuvor gemeldeten geplanten Investition in Mindoro durch TVI Pacific Inc. ("TVI"), einem an der kanadischen TSX notierenden Minen- und Verarbeitungsanlagenbetreiber mit Sitz auf den Philippinen (siehe Pressemitteilung vom 6. Juli 2012). In Abhängigkeit des zufrieden stellenden Abschlusses der Kaufprüfung durch TVI ist davon auszugehen, dass die erste Phase der Kapitalinvestition in Mindoro noch vor der Sondersitzung der Aktionäre abgeschlossen wird. Man strebt eine Genehmigung für diese Investition gemäß der Listing Rule 7.1 der Australian Securities Exchange ("ASX") an, die die Anzahl der Wertpapiere, die ein notierendes Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten ohne Genehmigung der Aktionäre (auf vollständig verwässerter Basis) emittieren könnte, auf 15 % (zuletzt auf 25 % angehoben) der Anzahl der zu Beginn des Zeitraums emittierten Aktien einschränkt, was jedoch bestimmten Anpassungen und genehmigten Ausnahmen unterliegt. Die Genehmigung der Aktionäre wird auch von der TSX Venture Exchange verlangt, da die zweite Phase der Kapitalinvestition zur Schaffung einer Kontrollperson gemäß den Bestimmungen der TSX-V führen könnte. Die vollständigen Details der oben genannten Angelegenheiten, einschließlich der geplanten Beschlüsse, werden den Aktionären voraussichtlich gemeinsam mit der Ladung zur Aktionärsversammlung, dem Informationsrundschreiben des Managements und dem Stimmrechtsvollmachtformular innerhalb des erforderlichen Zeitrahmens (bis 27. August 2012) geschickt werden.

Für das Board of Directors:

Jon Dugdale,
President und CEO


Nähere Informationen erhalten Sie telefonisch über das Büro von Mindoro in Melbourne: +61 3 9614 5055.
Informationen für Investoren erhalten Sie per E-Mail unter ir@mindoro.combzw. telefonisch über folgende Ansprechpartner:

Australien: Jon Dugdale, Tel: +61 3 9614 5055

Kanada: Jeanny So, CHF Investor Relations, Tel: +1 416 868 1079 DW 225
Jeremy Hill, CHF Investor Relations, Tel: +1 416 868 1079 DW 238

Deutschland: Robert Sarcher, Aprendo Capital, Tel: +49.821.6089051

Website: www.mindoro.com

Über Mindoro Resources

Mindoro ist ein an der TSX Venture Exchange (MIO), der Australian Securities Exchange (MDO) und der Börse Frankfurt (WKN 906167) notierendes Tier 1-Unternehmen. Mindoro konzentriert sich in erster Linie auf die Exploration und Erschließung von Nickel-, Gold- und Kupfer-Gold-Projekten auf den Philippinen. Hier hält das Unternehmen eine 75 %-Beteiligung am Nickelprojekt Agata, das sich derzeit im Vormachbarkeitsstadium befindet (November 2011). Dieses Projekt verfügt über NI 43-101-konforme Mineralressourcen, die sich in insgesamt 42,76 Millionen Tonnen gemessene und angezeigte Ressourcen mit einem Nickelgehalt von 1,01 %, entsprechend 430.000 Tonnen Nickel, sowie 2,435 Millionen Tonnen abgeleitete Ressourcen mit einem Nickelgehalt von 0,99 % aufteilen (September 2011) . Daneben verfügt das Unternehmen über NI 43-101-konforme Mineralressourcen in seinen zu 100 % unternehmenseigenen Projekten in der Provinz Batangas (diese umfassen 393.000 Unzen Gold an angezeigten Ressourcen - Archangel: 9.879.000 Tonnen mit 1,1 g/t Au; Lobo: 270.000 Tonnen mit 6,49 g/t Au - sowie 108.000 Unzen Gold an abgeleiteten Ressourcen - Archangel: 3.741.000 Tonnen mit 0,8 g/t Au; Lobo: 61.000 Tonnen mit 5,35 g/t Au), (2005) und Archangel (2010), ein Kupfer-Gold-Schwefel-Explorationsziel im Projekt Pan de Azucar in Iloilo (75 %-Beteiligung) bzw. 10 bedeutende Porphyr-Kupfer-Gold-Projekte in unterschiedlichen Stadien der Erschließung.

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Die Ziele des Unternehmens im Hinblick auf die Erschließung und Produktion sollen einen Eindruck der aktuellen Erwartungen der Unternehmensleitung vermitteln und haben einen rein konzeptionellen Charakter. Es ist ungewiss, ob ausreichende Ressourcen nachgewiesen werden können bzw. ob diese Ressourcen bei Nachweis tatsächlich zu wirtschaftlich rentablen Förderreserven umgewandelt werden können. Bis zur Fertigstellung einer Machbarkeitsstudie ist nicht abzusehen, ob diese Ziele tatsächlich erreicht werden können. Die Explorationsprogramme von Mindoro werden unter der Aufsicht von Tony Climie, P.Geo. vorbereitet und/oder geplant und durchgeführt. Herr Climie hat als qualifizierter Sachverständiger gemäß National Instrument 43-101 und gemäß JORC Code die in dieser Pressemeldung offengelegten explorationsbezogenen Fachinformationen geprüft und bestätigt. Boyd Willis (FAusIMM) hat als qualifizierter Sachverständiger gemäß National Instrument 43-101 die in dieser Pressemeldung offengelegten Informationen zur Erschließung und metallurgischen Verarbeitung geprüft und bestätigt. Sämtliche Ressourcenschätzungen des Unternehmens wurden gemäß den in Kanada geltenden Richtlinien (Canadian National Instrument 43-101 Standards of Disclosure for Mineral Projects of the Canadian Securities Administrators/"NI 43-101") und nach dem Klassifizierungssystem des Canadian Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum erstellt. NI 43-101 ist eine von der kanadischen Börsenaufsicht entwickelte Vorschrift, welche die Veröffentlichung wissenschaftlicher und technischer Informationen zu Rohstoffprojekten regelt. Sämtliche Ressourceninformationen werden auch im Einklang mit den Bestimmungen des JORC-Codes veröffentlicht.

Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten; dazu zählen auch die vom Management bewertete zukünftige Planung und Betriebstätigkeit sowie Erwartungen in Bezug auf die zukünftige Produktion. Diese Aussagen basieren auf aktuellen Erwartungen und beinhalten daher eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen könnten, dass sich tatsächliche Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von jenen unterscheiden, die derzeit erwartet werden. Zu diesen Risiken und Unsicherheiten zählen - ohne Einschränkung - auch Risiken in Zusammenhang mit dem Minenbetrieb und der Exploration (z.B. betriebliches Risiko im Hinblick auf die Erschließung, Exploration und Produktion; Verzögerungen oder Änderungen bei der Planung im Zusammenhang mit der Exploration oder Erschließung von Projekten bzw. Investitionskosten; Unsicherheiten in Bezug auf Reservenschätzungen; Unsicherheiten in Bezug auf die Explorationsergebnisse; Unsicherheiten bei Schätzungen und Prognosen in Bezug auf die Produktion und Unsicherheiten in Bezug auf das verfügbare Kapital). Annahmen, auf denen solche Informationen beruhen, könnten sich möglicherweise als ungenau herausstellen, selbst wenn diese zum Zeitpunkt der Erstellung für vernünftig gehalten werden. Zukunftsgerichtete Aussagen können daher nicht als verlässlich gelten. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den entsprechenden Gesetzen gefordert.

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