Hebammen weiter unterstützen

  • Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG), 19.07.2012
Pressemitteilung vom: 19.07.2012 von der Firma Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) aus München

Kurzfassung: Gesundheitsstaatssekretärin Melanie Huml begrüßt anlässlich der aktuellen Sitzung, dass sich der Bayerische Landtag mit der Sicherung der flächendeckenden Versorgung im Bereich der Hebammenhilfe befasst. "Hebammen und Entbindungspfleger bieten ...

[Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) - 19.07.2012] Hebammen weiter unterstützen


Gesundheitsstaatssekretärin Melanie Huml begrüßt anlässlich der aktuellen Sitzung, dass sich der Bayerische Landtag mit der Sicherung der flächendeckenden Versorgung im Bereich der Hebammenhilfe befasst. "Hebammen und Entbindungspfleger bieten vor, während und nach der Geburt wertvolle Leistungen für die Familien - davon bin ich seit langem überzeugt; das habe ich als Ärztin und jetzt als junge Mutter selbst erlebt", so Huml. Sie unterstütze daher die Forderung der Hebammen nach einer angemessenen Vergütung. "Die Einigung der Selbstverwaltung auf Bundesebene über den Ausgleich für gestiegene Haftpflichtprämien ist ein wichtiges Signal an die Hebammen für die Anerkennung ihrer wertvollen Leistungen für die Versorgung von Mutter und Kind", betonte Huml.

Bayern hat sich beim Bund nachdrücklich für eine angemessene Vergütung der Hebammenleistungen bei gesetzlich versicherten Patientinnen eingesetzt - gerade auch aufgrund der gestiegenen Haftpflichtprämien. Das bayerische Recht übernimmt die vereinbarte Erhöhung automatisch auch für die Vergütung bei Privatpatientinnen. Danach können die erhöhten Gebühren bei privat versicherten Patientinnen mit dem bis zu 1,8-fachen Steigerungssatz abgerechnet werden. Für die Hebammenhilfe bei privat versicherten Patientinnen hat Bayern die Vergütung bereits im Mai 2011 erhöht.


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Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) wurde am 14.10.2003 vom Bayerischen Landtag geschaffen. Sein ganzheitlicher Aufgabenzuschnitt ist einmalig in Deutschland. Es trägt Verantwortung für den nachhaltigen Schutz des Menschen und seiner natürlichen Lebensgrundlagen: für den Schutz von Natur und Landschaft, von Boden, Wasser, Luft und Klima, für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, für Verbraucher- und Arbeitsschutz, für Tiergesundheit und Tierschutz, für Strahlenschutz und Reaktorsicherheit. Das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz ist Bayerns Ministerium für Mensch und Umwelt.

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