Özoguz: Urteil ist wichtiges Signal für eine humane Asyl- und Flüchtlingspolitik

  • Pressemitteilung der Firma SPD, 18.07.2012
Pressemitteilung vom: 18.07.2012 von der Firma SPD aus Berlin

Kurzfassung: Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes erklärt die stellvertretende SPD-Vorsitzende Aydan Özoguz: Ich begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgerichts außerordentlich. Es ist ...

[SPD - 18.07.2012] Özoguz: Urteil ist wichtiges Signal für eine humane Asyl- und Flüchtlingspolitik


Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes erklärt die stellvertretende SPD-Vorsitzende Aydan Özoguz:

Ich begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgerichts außerordentlich. Es ist ein wichtiges Signal für eine humane Asyl- und Flüchtlingspolitik. Die SPD hat seit Jahren eine Anpassung der Sätze gefordert und stets betont, dass der bisher geltende Regelsatz für einen Erwachsenen von 224 Euro pro Monat vollkommen ungenügend ist, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern. Die Differenz zu den um 40 Prozent höheren Sätzen des ALG II waren nicht nachvollziehbar und entbehrten einer vernünftigen und transparenten Berechnungsgrundlage. Ich fordere die Bundesregierung auf, die Sätze schnellstmöglich nach den Urteilskriterien des Bundesverfassungsgerichtes anzupassen. Die Sätze sind außerdem fortlaufend zu aktualisieren.

Es ist bitter, dass erst das höchste deutsche Gericht die Bundesregierung zwingen muss, das Existenzminimum für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Geduldete zu gewährleisten.

Das heutige Urteil kann jedoch nur ein erster Schritt sein. Die Bundesregierung muss die Unterstützung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Geduldete von Grund auf reformieren: Neben der Anpassung der monatlichen Sätze ist die Abschaffung der Gemeinschaftsunterkünfte und des Sachleistungsprinzip nach spätestens drei Monaten, die bessere Gesundheitsversorgung und die Verweildauer im Asylbewerberleistungsgesetz von maximal 12 Monaten mit anschließendem Übergang in die Regelsysteme des SGB II oder XII dringend geboten.

Ein besonderes Augenmerk ist zudem auf die bisherige Diskriminierung von Flüchtlingskindern, die unter § 3 Asylbewerberleistungsgesetz fallen, zu legen: Bis heute haben diese Kinder keinen Rechtsanspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf ein warmes Mittagessen in Kita und Schule oder auf die jährliche Unterstützung von 100 Euro für den Bedarf an Schulmaterialien.

Bisher hat die Regierungskoalition sämtliche Anträge der SPD im Bundestag für eine Reform des Asylbewerberleistungsgesetz abgelehnt, nun muss sie endlich handeln.


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