Bankenpraxis: Falsche Zinsabrechnung

  • Pressemitteilung der Firma Rössner Rechtsanwälte, 13.07.2012
Pressemitteilung vom: 13.07.2012 von der Firma Rössner Rechtsanwälte aus München

Kurzfassung: Schäden im 6-stelligen Bereich bei mittelständischen Unternehmen München/Berlin: Mittelständische Unternehmen wurden zuhauf durch deutsche Banken durch falsche Zinsabrechnungen geschädigt. Eine Überprüfung und die Erstellung ...

[Rössner Rechtsanwälte - 13.07.2012] Bankenpraxis: Falsche Zinsabrechnung


Schäden im 6-stelligen Bereich bei mittelständischen Unternehmen

München/Berlin: Mittelständische Unternehmen wurden zuhauf durch deutsche Banken durch falsche Zinsabrechnungen geschädigt. Eine Überprüfung und die Erstellung finanzmathematischer Gutachten ergab, dass falsche Zinsabrechnungen der Banken ständige Praxis sind.

Darlehenskonten wurden über Jahre hinweg falsch abgerechnet. Bei variabler Verzinsung ist die Zinsanpassung nur nach oben vorgenommen worden – nach unten wurde jedoch die Zinsanpassung zumeist nicht oder nur unzureichend vollzogen.
Was sich zunächst unspektakulär anhört, da es sich vermeintlich um "Peanuts" handelt, kumuliert sich zu einem enormen wirtschaftlichen Schaden. Jahre hinweg falsch abgerechnete Zinsen haben in konkreten Fällen zu Schäden im 6-stelligen Bereich geführt. Dies ergab ein speziell angefertigtes finanzmathematisches Gutachten.
Rechtsanwalt Robert Buchmann, von der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte, dazu: "In den geprüften Fällen waren verschiedene Kreditinstitute beteiligt. Das legt den Verdacht nahe, dass die falsche Zinsabrechnung eine gängige Bankenpraxis darstellt. Die Fehlerquelle bei den uns vorliegenden Fällen lag bei ca. 90%. Das bedeutet, dass nur eine von zehn Abrechnungen korrekt vorgenommen wurde. Das Ausmaß des Schadens gerade für mittelständige Unternehmen ist kaum abzuschätzen."

Die Ermittlung bestehender Fehlabrechnung können Gutachter mittels Kontenabrechnung anstellen. Diese Prüfung kann auf Honorar- oder Erfolgsbasis erfolgen. Das bedeutet, dass Unternehmen die Chance haben, ohne eigenes wirtschaftliches Risiko, eventuelle Schadensprüfungen vornehmen zu lassen.

"Uns haben die Ergebnisse der vorliegenden Fälle schockiert. Die gutachterliche Überprüfung eventueller Schäden ist die Grundlage zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Bank."


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Rössner Rechtsanwälte
Redwitzstr. 4, 81925 München
Tel.: (089) 99 89 22-0, Fax (089) 99 89 22-33
www.roessner.de

Foto: Rechtsanwalt Robert Buchmann
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