SKUDELNY: Verhinderung von Klagen gegen Kinderlärm bei der Tagespflege bleibt politisches Ziel

  • Pressemitteilung der Firma FDP-Bundestagsfraktion, 13.07.2012
Pressemitteilung vom: 13.07.2012 von der Firma FDP-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesgerichthofs, die Klage gegen die Tätigkeit einer Tagesmutter in ihrer Wohnung aus formalen Gründen zurückzuweisen, erklärt die für Lärmschutz zuständige Berichterstatterin der ...

[FDP-Bundestagsfraktion - 13.07.2012] SKUDELNY: Verhinderung von Klagen gegen Kinderlärm bei der Tagespflege bleibt politisches Ziel


Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesgerichthofs, die Klage gegen die Tätigkeit einer Tagesmutter in ihrer Wohnung aus formalen Gründen zurückzuweisen, erklärt die für Lärmschutz zuständige Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion Judith SKUDELNY:

Klagen gegen Kinderlärm auch im Rahmen der Kindertagespflege zu verhindern, ist und bleibt eindeutiges politisches Ziel der Regierungskoalition. Durch die von der FDP vorangetriebene Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImschG) im vergangenen Jahr sollten Klagen gegen Kinderlärm künftig ausgeschlossen und dadurch der Weg zu einer kinderfreundlicheren Gesellschaft bereitet werden.

Daher ist es bedauerlich, dass der Bundesgerichtshof (BGH) heute keine Grundsatzentscheidung getroffen hat. Ein klares Urteil, nach dem ein Hausverwalter eine Genehmigung von Kindertagespflege in der Wohnung der Tagespflegeperson wegen Kinderlärms nicht verweigern darf, wäre wünschenswert gewesen. Alles andere hätte dem Willen des Gesetzgebers widersprochen.

Seit der Novelle des BImschG stellt Kinderlärm keine schädliche Umwelteinwirkung mehr dar. Er ist vielmehr Ausdruck der kindlichen Entwicklung und steht somit unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft. Die Kindertagespflege in der Wohnung der Tagespflegeperson ist zwar von dieser gesetzlichen Privilegierung ausgenommen, da die Länder die alleinige Gesetzgebungskompetenz für solchen verhaltensbezogenen Lärm haben. Allerdings hat die Gesetzesnovelle zur Privilegierung des Kinderlärms ausdrücklich deren Ausstrahlungswirkung auf das Zivilrecht, besonders auf das Miet- und Wohneigentumsrecht, hervorgehoben.

Gerade die Kindertagespflege in der Wohnung einer Tagespflegeperson ist eine flexible und günstige Alternative zu den Kindertageseinrichtungen und nimmt einen sehr wichtigen Platz innerhalb der Kinderbetreuung ein. Auf eine Grundsatzentscheidung im Sinne der Tagesmütter und Kinder hatten heute auch viele betroffene Eltern gehofft. Nun müssen sie weiter mit der Rechtsunsicherheit leben.


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