Fall Titanic: Im Zweifel pro Satirefreiheit

  • Pressemitteilung der Firma Deutscher Journalisten-Verband (DJV), 11.07.2012
Pressemitteilung vom: 11.07.2012 von der Firma Deutscher Journalisten-Verband (DJV) aus Berlin

Kurzfassung: Berlin, 11.07.2012 – Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg gegen die Zeitschrift Titanic als überzogen und satirefeindlich kritisiert. "Auch der Papst muss sich Satire gefallen lassen", ...

[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 11.07.2012] Fall Titanic: Im Zweifel pro Satirefreiheit


Berlin, 11.07.2012 – Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg gegen die Zeitschrift Titanic als überzogen und satirefeindlich kritisiert. "Auch der Papst muss sich Satire gefallen lassen", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Er wurde von Titanic als Sinnbild für die Kurie des Vatikan mit satirischen Mitteln an den Pranger gestellt, der die Vatileaks-Affäre anhaftet. Das ist legitim." Das Gericht hatte am gestrigen Dienstag entschieden, dass die Titelgestaltung des Blattes die Persönlichkeitsrechte von Papst Benedikt XVI. verletze. Unter der Überschrift "Die undichte Stelle ist gefunden" war der Papst in weißer Soutane mit einem großen gelben Fleck und auf der Rückseite mit einem braunen Fleck abgebildet worden. Konken: "Über Geschmack lässt sich streiten, aber die Darstellung fällt unter die Freiheit der Satire." Die Zeitschrift habe keine religiösen Gefühle von Katholiken verletzt, weil die Fotomontage ihn in seiner Rolle als Repräsentant der Vatikan-Bürokratie karikiert habe.

Der DJV-Vorsitzende ermunterte die Chefredaktion von Titanic, die Einstweilige Verfügung nicht hinzunehmen. "Es wäre nicht die erste Entscheidung des Landgerichts Hamburg gegen ein Medium, die auf dem Weg durch die Instanzen keinen Bestand hätte."


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