Oracle Minings Kupfermine Oracle Ridge erhält Betriebsgenehmigung nach dem Luftreinhaltegesetz

  • Pressemitteilung der Firma Oracle Mining Corp., 05.07.2012
Pressemitteilung vom: 05.07.2012 von der Firma Oracle Mining Corp. aus

Kurzfassung: Oracle Minings Kupfermine Oracle Ridge erhält Betriebsgenehmigung nach dem Luftreinhaltegesetz Oracle Mining gibt aktuelle Fortschritte im Genehmigungsverfahren, bei den unterirdischen Bohrungen und bei der Erstellung der Machbarkeitsstudie und ...

[Oracle Mining Corp. - 05.07.2012] Oracle Minings Kupfermine Oracle Ridge erhält Betriebsgenehmigung nach dem Luftreinhaltegesetz
Oracle Mining gibt aktuelle Fortschritte im Genehmigungsverfahren, bei den unterirdischen Bohrungen und bei der Erstellung der Machbarkeitsstudie und des Reservenberichts bekannt

Vancouver, British Columbia, 5. Juli 2012 - Oracle Mining Corp. ("Oracle Mining" oder das "Unternehmen") (TSX: OMN, OTCQX: OMCCF, FRANKFURT: OMC) freut sich bekannt zu geben, dass das Kupferminenprojekt Oracle Ridge in der Nähe von Tucson (Arizona) vom Pima County Department of Environmental Quality ("PDEQ") am 3. Juli 2012 die nach dem Luftreinhaltegesetz erforderliche Betriebsgenehmigung (Class II Air Quality Operating Permit) erhalten hat.

Diese umweltrechtliche Genehmigung ist die erste neue Betriebsgenehmigung nach dem Luftreinhaltegesetz, die das Pima County in über 11 Jahren gewährt hat und die einzige, die nach dem derzeitigen Regulierungssystem erteilt wurde.

"Der Erhalt der Genehmigung nach dem Luftreinhaltegesetz für das Kupferminenprojekt Oracle Ridge ist ein echter Meilenstein für Oracle Mining und unser Techniker- und Beraterteam", sagte Doug Nicholson, CEO von Oracle Mining.

"Oracle Mining möchte dem gesamten Team für seine Bemühungen danken. Ein besonderer Dank geht an Tom Sheber, P.E., von Tetra Tech, der die Antragsunterlagen für die Genehmigung gemeinsam mit dem großen Kreis von Partnern und unterstützenden Teams erstellt hat. Dass es Tetra Tech gelungen ist, die Antragsunterlagen so zu erstellen, dass bereits bei der Erstbegutachtung keinerlei technische Mängel beanstandet wurden, ist sehr selten und außergewöhnlich", sagte Herr Nicholson.

Die Antragsunterlagen wurden im Oktober 2011 eingereicht und die behördlichen Vertreter von Pima County haben im März 2012 die technische Begutachtung abgeschlossen. Oracle Mining hat im Mai zwei allgemeine öffentliche Anhörungen in den Gemeinden Oracle und Summerhaven abgehalten, um alle Aspekte des Projekts - einschließlich die Genehmigung nach dem Luftreinhaltegesetz - mit der Bevölkerung zu erörtern. Anschließend organisierte PDEQ einen Tag der offenen Tür und eine formelle öffentliche Anhörung, bei der die Genehmigung nach dem Luftreinhaltegesetz Thema war. Der Zeitraum für die öffentliche Stellungnahme zur Genehmigung endete Ende Juni. Obwohl das Genehmigungsverfahren von der Öffentlichkeit und den Medien mit großer Aufmerksamkeit verfolgt wurde, wurden dem PDEQ keine Einwände gegen die Genehmigung aus der Bevölkerung vorgelegt.

Neben den aktuellen Informationen zum Genehmigungsverfahren nach dem Luftreinhaltegesetz möchte Oracle Mining auch noch folgende andere Aspekte des Projekts Oracle Ridge aus aktueller Sicht beleuchten:

Die Neuauflage der wasserrechtlichen Genehmigung ("Aquifer Protection Permit") ist in Bearbeitung und macht Fortschritte

Das Unternehmen hat bereits im August 2011 mitgeteilt, dass die Umweltbehörde des Bundesstaates Arizona (Arizona Department of Environmental Protection/"ADEQ") die Übertragung der bestehenden wasserrechtlichen Genehmigung (Nr. P-102110, "APP") für die Kupfermine Oracle Ridge auf die 100 %-ige Tochtergesellschaft, die als Projektbetreiber fungiert, bewilligt hat. Dies war im Hinblick auf die Wiederinbetriebnahme des Abbaubetriebs ein Meilenstein im Genehmigungsverfahren. Weil sich die APP lediglich auf den früheren Bereich zur Zwischenlagerung des Abraummaterials bezieht, muss eine Neuauflage der Genehmigung erfolgen, in der auch die geplanten Anlagen für die Lagerung von Abraummaterial berücksichtigt werden. Der Antrag auf Änderung der APP wurde im Januar 2012 eingereicht und wird im Zuge eines beschleunigten Prüfverfahrens vom ADEQ begutachtet.

Aufgrund der Bearbeitung im beschleunigten Prüfverfahren sollte ein Änderungsentwurf noch vor Ende des 3. Quartals 2012 vorliegen.

Start der unterirdischen Evaluierungsbohrungen

Oracle Mining begann im Juni mit den unterirdischen Evaluierungsbohrungen und beauftragte Boart Longyear Underground USA mit der Durchführung. Die Ergebnisse der unterirdischen Bohrungen werden gemeinsam mit dem historischen Datenmaterial und dem Datenmaterial aus den bisherigen Oberflächenbohrungen des Unternehmens ausgewertet. Die Beauftragung des neuen Partnerunternehmens mit den Bohrungen sollte die Gewinnung von Bohrkernmaterial für die Analyse beschleunigen. Beim anderen Vertragspartner des Unternehmens war es aufgrund von Ausfällen bei den Geräten zu Verzögerungen gekommen.

Oracle Mining setzt die Revitalisierungsmaßnahmen in den früheren Betriebsstätten fort; es werden unter anderem neue Belüftungsanlagen installiert und die unterirdischen Abbaubereiche nach den neuesten Standards für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bergbau (United States Mine Safety and Health Administration) abgesichert.

Machbarkeitsstudie und Reservenbericht machen Fortschritte

Das Unternehmen hat im Mai die Beauftragung der internationalen Bergbauberatungsgesellschaften SRK Consulting ("SRK") und KD Engineering ("KD") aus Tucson (Arizona) bekannt gegeben. SRK wird die Machbarkeitsstudie für das Kupferminenprojekt Oracle Ridge erstellen und KD wird die technische Planung der Verarbeitungsanlage und der Infrastruktur des Abbaubetriebs auf Machbarkeitsniveau durchführen und ebenfalls an der Machbarkeitsstudie mitarbeiten.

Sämtliche Ergebnisse der bisher vom Unternehmen durchgeführten ober- und untertägigen Bohrungen werden in den Ressourcenbericht und in die Machbarkeitsstudie einfließen. Seit Beauftragung von SRK und KD wurden in der Machbarkeitsstudie und in der technischen Planung der Verarbeitungsanlagen große Fortschritte erzielt. Die Endberichte sollten Oracle Mining im 4. Quartal 2012 vorliegen.

Über Oracle Mining Corp.

Oracle Mining Corp. (TSX: OMN, OTCQX: OMCCF, FRANKFURT: OMC) ist ein in Vancouver (Kanada) ansässiges Unternehmen, das alleiniger Besitzer und Betreiber von Oracle Ridge Mining LLC und der Kupfermine Oracle Ridge 24 km nordöstlich von Tucson (Arizona). nördlich von Tucson (Arizona) ist. Oracle Mining hat nur geringe langfristige Verbindlichkeiten und wird von einem erfahrenen Team von Bergbauexperten, die über umfangreiche Betriebs- und Finanzerfahrungen verfügen, geleitet. Ziel des Unternehmens ist es, bisher unentdeckte Projekte aufzufinden und damit ausgezeichnete Renditen für seine Aktionäre zu erzielen.

Haftungsausschluss in Bezug auf zukunftsgerichtete Aussagen

Dieses Dokument kann "zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetze enthalten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments gültig und Oracle Mining Corp. (hier als "Unternehmen" bezeichnet) hat nicht die Absicht und ist nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich auf Ereignisse oder Leistungen in der Zukunft und spiegeln die Erwartungen oder Meinungen der Unternehmensführung zu zukünftigen Ereignissen wider. Zu diesen zählen unter anderem Aussagen über die Schätzung von Mineralreserven und –ressourcen, die Realisierung von Mineralreservenschätzungen, den Erhalt der für die Erschließung und den Betrieb des Projekts erforderlichen Genehmigungen, die zeitliche Planung und Menge der geschätzten zukünftigen Produktion, die Produktions- und Investitionskosten, die Projektfinanzierung, den erfolgreichen Bergbaubetrieb, die Rohstoffpreise, Umweltrisiken, unerwartete Sanierungsausgaben, Streitigkeiten in Bezug auf Eigentums- bzw. Haftungsansprüche und den eingeschränkten Versicherungsschutz. In bestimmten Fällen sind zukunftsgerichtete Aussagen durch die Verwendung von Begriffen wie "plant", "erwartet", "erwartet nicht", "wird erwartet", "budgetiert", "schätzt", "prognostiziert", "beabsichtigt", "beabsichtigt nicht" oder "glaubt" zu erkennen bzw. an Abwandlungen solcher Wörter und Phrasen oder an Aussagen, wonach bestimmte Aktionen, Ereignisse oder Ergebnisse eintreffen "könnten", "würden" oder "werden" bzw. deren negativer Form oder vergleichbaren Begriffen. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen typischerweise bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und sonstigen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder indirekt genannt wurden. Zu solchen Faktoren zählen unter anderem die tatsächlichen Ergebnisse der aktuellen Explorationsaktivitäten; Änderungen der Projektparameter durch die laufende Planung; zukünftige Ressourcenpreise; mögliche Änderungen der Erzreserven, des Gehaltes oder der Gewinnungsraten; Unfälle, arbeitsrechtliche Streitigkeiten und andere Risiken der Bergbaubranche; Verzögerungen beim Erhalt von behördlichen Genehmigungen oder Finanzierungen bzw. bei der Durchführung von Erschließungs- oder Bauarbeiten; sowie jene Faktoren, die von Zeit zu Zeit im Jahresbericht des Unternehmens für das am 31. Dezember 2011 endende Geschäftsjahr beschrieben und auf SEDAR unter www.sedar.comveröffentlicht werden. Das Unternehmen hat sich bemüht, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind. Es können aber auch andere Faktoren dazu führen, dass die Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Die Leser werden daher darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen nicht verlässlich sind.


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