Die Kinder sind die Gewinner

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 04.07.2012
Pressemitteilung vom: 04.07.2012 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Gemeinsame Sorgeerklärung von Eltern Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern verabschiedet. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der ...

[CDU/CSU-Fraktion - 04.07.2012] Die Kinder sind die Gewinner


Gemeinsame Sorgeerklärung von Eltern

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern verabschiedet. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und die zuständige Berichterstatterin Ute Granold:

"Die Bundesregierung bringt heute eine gerechte und ausgewogene Neuregelung der elterlichen Sorge auf den Weg. Der Gesetzentwurf beruht auf intensiven Vorarbeiten der Rechtspolitiker der christlich-liberalen Koalition und verwirklicht zentrale Leitgedanken der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Der entscheidende Maßstab ist für uns das Wohl des betroffenen Kindes. Wir sind der Überzeugung, dass eine gemeinsame Sorge von Mutter und Vater dem Kindeswohl im Regelfall am besten entspricht. Es ist gut, wenn beide Elternteile gemeinsam Verantwortung für die Erziehung und Entwicklung des Kindes übernehmen. Daher sollen Mutter und Vater die elterliche Sorge immer dann gemeinsam wahrnehmen, wenn dies dem Kindeswohl nicht erwiesenermaßen widerspricht. Nur in solchen Ausnahmefällen, für deren Vorliegen die Mutter vor Gericht die Beweislast trägt, bleibt es bei der alleinigen Sorge der Mutter.

Wir setzen darauf, dass die Eltern künftig in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle von vornherein eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben und sich, insbesondere im Falle des Getrenntlebens, vorab über die Ausübung der Sorge im Alltag verständigen. Aufgrund des klaren gesetzlichen Regel-Ausnahme-Verhältnisses wird es daher viel seltener als bisher zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über das Sorgerecht kommen.

Für die Fälle, in denen die Eltern keine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben, erhält der Vater einen erleichterten Zugang zum Sorgerecht. Er kann die gemeinsame Sorge auch gegen den Willen der Mutter erhalten. Das entsprechende gerichtliche Verfahren wird unbürokratisch ausgestaltet und soll unnötige Hürden für den Vater vermeiden.

Von der Neuregelung werden aber vor allem die Kinder profitieren. Denn sie haben ein Recht auf Mutter und Vater."


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