Betreuungsgeld stärkt Eltern

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 28.06.2012
Pressemitteilung vom: 28.06.2012 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Wahlmöglichkeit für Betreuung von Kleinkindern erweitern Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Einführung eines Betreuungsgeldes in 1. Lesung debattiert. Dazu erklärt die familienpolitische ...

[CDU/CSU-Fraktion - 28.06.2012] Betreuungsgeld stärkt Eltern


Wahlmöglichkeit für Betreuung von Kleinkindern erweitern

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Einführung eines Betreuungsgeldes in 1. Lesung debattiert. Dazu erklärt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär:

"Mit dem Betreuungsgeld erweitern wir die Wahlmöglichkeiten der Eltern für die Betreuung ihrer Kleinkinder. Ab 2013 unterstützen wir sie entweder mit einer Sachleistung, nämlich mit dem Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Krippe, den der Staat mit bis zu 1.000 Euro monatlich subventioniert, oder mit einer Geldleistung, mit der Eltern die Betreuung ihres Kindes privat organisieren können.

Jedes Kind ist anders und auf die Frage nach der optimalen Betreuungsform gibt es daher mehr als nur ‚die eine‘ Antwort. Wir trauen Eltern zu, eigenverantwortlich und verantwortungsbewusst die für ihr Kind beste Betreuung zu wählen. Wir schreiben Eltern nicht vor, wie sie ihr Leben mit Kindern organisieren.

Eltern, die ihre Kleinkinder in Kindertageseinrichtungen betreuen lassen, sind keine Rabeneltern und Paare, bei dem sich ein Elternteil persönlich um die Betreuung der Kinder kümmert, sind nicht rückständig oder gestrig. Die verschiedenen Lebensentwürfe von Familien dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Es ist deshalb richtig, wenn der Staat alle Formen der Kleinkindbetreuung finanziell unterstützt: Egal, ob sie von den Eltern persönlich, den Großeltern, Au-pairs, der Krippe oder Tagespflegepersonen übernommen wird.

Der massive Ausbau der Betreuungsplätze für die unter dreijährigen Kinder, der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und das Betreuungsgeld gehören untrennbar zusammen. Gemeinsam stehen sie für eine zeitgemäße Familienpolitik."


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