Sicherungsverwahrung in JVA Schwalmstadt - GRÜNE: Abstandsgebot muss angemessen berücksichtigt werden

  • Pressemitteilung der Firma Bündnis 90/Die Grünen Hessen, 28.06.2012
Pressemitteilung vom: 28.06.2012 von der Firma Bündnis 90/Die Grünen Hessen aus Wiesbaden

Kurzfassung: Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt die in Aussicht gestellte Verbesserung der Situation für die derzeit 41 Sicherungsverwahrten in Hessen, mahnt aber gleichzeitig, das Abstandsgebot angemessen zu berücksichtigen. "Die ...

[Bündnis 90/Die Grünen Hessen - 28.06.2012] Sicherungsverwahrung in JVA Schwalmstadt - GRÜNE: Abstandsgebot muss angemessen berücksichtigt werden


Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt die in Aussicht gestellte Verbesserung der Situation für die derzeit 41 Sicherungsverwahrten in Hessen, mahnt aber gleichzeitig, das Abstandsgebot angemessen zu berücksichtigen. "Die Entscheidung für den Ausbau der JVA Schwalmstadt zur zentralen Einrichtung zum Vollzug der Sicherungsverwahrung in Hessen und Thüringen hat lange auf sich warten lassen. Es ist gut, dass etwas passiert. Wir müssen aber sicher sein, dass das Abstandsgebot angemessen berücksichtigt wird", so Monne Lentz, Landtagsabgeordnete der GRÜNEN. Nach dem Abstandsgebot dürfen Sicherungsverwahrte nicht gemeinsam mit Strafverurteilten untergebracht werden. Zudem muss sich das Leben in Sicherheitsverwahrung von dem in Haft unterscheiden.

DIE GRÜNEN weisen darauf hin, dass der Justizminister Hahn (FDP) für die Sicherungsverwahrung ursprünglich einen Neubau geplant habe, um dem Abstandsgebot angemessen nachzukommen. "Der Justizminister soll bitte erklären, wie er gewährleisten will, dass den Richtlinien des Abstandsgebots nachgekommen wird, wenn nun lediglich an einer bestehenden Anstalt angebaut wird. Wie will der Minister sicherstellen, dass bei dieser Variante der Sicherungsverwahrung die Qualität für die Betreuung der Sicherungsverwahrten gewahrt bleibt?" "Die Landesregierung muss jetzt darauf achten, bei der Realisierung des Projektes optimale Bedingungen für die Insassen zu schaffen, schließlich haben diese Menschen ihre Strafe verbüßt. Ihr Freiheitsentzug dient allein präventiven Zwecken: dem Schutz der Allgemeinheit vor dem gefährlichen Täter, also der Verhinderung zukünftiger Straftaten .Die Entscheidungen zur Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung dürfen also nicht vorrangig durch Kosteneffizienz begründet sein." DIE GRÜNEN wollen außerdem von Hahn wissen, wie er sich die konkrete Umsetzung bei der Entlassung der Sicherungsverwahrten vorstellt. "Es ist auf der einen Seite zwar sinnvoll, die Sicherungsverwahrung an einem Ort zu konzentrieren. Für die entlassenen Sicherungsverwahrten kann dies allerdings nicht gelten."


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