Zielsetzungen des Mediationsgesetzes bleiben erhalten

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 28.06.2012
Pressemitteilung vom: 28.06.2012 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Im Interesse einer neuen Streitkultur in Deutschland Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat Mittwochabend eine Einigung zum Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (im ...

[CDU/CSU-Fraktion - 28.06.2012] Zielsetzungen des Mediationsgesetzes bleiben erhalten


Im Interesse einer neuen Streitkultur in Deutschland

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat Mittwochabend eine Einigung zum Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (im Folgenden: Mediationsgesetz) erzielt. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und der zuständige Berichterstatter Patrick Sensburg:

"Im Interesse einer neuen Streitkultur in Deutschland begrüßen wir die im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung. Die Architektur des Gesetzes, das vom Bundestag im vergangenen Dezember mit Zustimmung aller Fraktionen verabschiedet wurde, bleibt unverändert erhalten. Denn das Mediationsgesetz unterscheidet wie bisher zwischen außergerichtlichen Mediatoren einerseits und Güterichtern andererseits. Diese Unterscheidung ist einer der Eckpfeiler des Gesetzes und trägt dazu bei, dass man zu Recht von einer echten Förderung der außergerichtlichen Mediation sprechen kann.

Zugleich verbessert das Mediationsgesetz die Bedingungen für die gütliche Beendigung von Gerichtsverfahren. Mit der im Vermittlungsverfahren gefundenen Lösung stellen wir in den Prozessordnungen nunmehr ausdrücklich klar, dass dem Güterichter alle geeigneten Instrumente der Konfliktbeilegung zu Gebote stehen. Dazu zählen selbstverständlich auch diejenigen Methoden, die im Rahmen einer Mediation angewendet werden.

Schließlich geben wir den Ländern mit dem Kompromiss auch die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder gar einen Erlass der Gerichtskosten vorzusehen, wenn sich die Parteien nach erhobener Klage im Rahmen einer außergerichtlichen Mediation auf eine einvernehmliche Streitbeilegung verständigen. Wenn die Länder von dieser sogenannten Öffnungsklausel Gebrauch machen, kann dadurch die Mediation noch ein Stück weiter gestärkt werden.

Unser Dank gilt denjenigen Rechtspolitikern in Bund und Ländern, die einen Beitrag dazu geleistet haben, dass das Mediationsgesetz nun endlich in Kraft treten kann. Unter diesen ist insbesondere der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann herauszuheben, der mit viel Engagement zwischen Bundestag und Ländern vermittelt hat."


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