Besuch des Bundesverfassungsgerichts beim polnischen Verfassungsgerichtshof

  • Pressemitteilung der Firma Bundesverfassungsgericht, 27.06.2012
Pressemitteilung vom: 27.06.2012 von der Firma Bundesverfassungsgericht aus Karlsruhe

Kurzfassung: Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts hat in der Zeit vom 25. bis 27. Juni 2012 den Verfassungsgerichtshof der Republik Polen auf Einladung seines Präsidenten Andrzej Rzeplinski besucht. In den Fachgesprächen diskutierten die Richter des ...

[Bundesverfassungsgericht - 27.06.2012] Besuch des Bundesverfassungsgerichts beim polnischen Verfassungsgerichtshof


Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts hat in der Zeit vom 25. bis 27. Juni 2012 den Verfassungsgerichtshof der Republik Polen auf Einladung seines Präsidenten Andrzej Rzeplinski besucht. In den Fachgesprächen diskutierten die Richter des Verfassungsgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts über den Grundrechtsschutz sowie über die Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention in der Rechtsprechung der beiden Verfassungsgerichte. Die gemeinsamen Arbeitssitzungen schlossen mit einem Vortrag des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle zu dem Thema "Bundesverfassungsgericht und Parlament”.

Am letzten Tag ihres Besuchs in Warschau wurde die Delegation des Bundesverfassungsgerichts von dem Präsidenten der polnischen Republik Bronislaw Komorowski empfangen.


Kontakt:
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefonzentrale: 0721/9101-0
Fax: 0721/9101-382
Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de

Über Bundesverfassungsgericht:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.

Firmenkontakt:
Kontakt:
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefonzentrale: 0721/9101-0
Fax: 0721/9101-382
Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de

Die Pressemeldung "Besuch des Bundesverfassungsgerichts beim polnischen Verfassungsgerichtshof" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Besuch des Bundesverfassungsgerichts beim polnischen Verfassungsgerichtshof" ist Bundesverfassungsgericht.