Ab 1. Juli günstiger telefonieren im EU-Ausland

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 27.06.2012
Pressemitteilung vom: 27.06.2012 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin

Kurzfassung: Ein Telefonat darf nicht mehr als 35 Cent pro Minute kosten, eine SMS nicht mehr als elf Cent – ein "Kostenairbag" soll zu hohe Surfgebühren abfedern Am 1. Juli 2012 tritt innerhalb der Europäischen Union die neue Roaming-Verordnung in Kraft. ...

[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 27.06.2012] Ab 1. Juli günstiger telefonieren im EU-Ausland


Ein Telefonat darf nicht mehr als 35 Cent pro Minute kosten, eine SMS nicht mehr als elf Cent – ein "Kostenairbag" soll zu hohe Surfgebühren abfedern

Am 1. Juli 2012 tritt innerhalb der Europäischen Union die neue Roaming-Verordnung in Kraft. Wer ab Sonntag im europäischen Ausland mit seinem Handy telefoniert, muss maximal 29 statt bisher 35 Cent pro Minute zahlen. Für die Annahme eines Anrufs aus dem EU-Ausland dürfen die Anbieter nicht mehr als acht Cent in Rechnung stellen, bisher waren es elf Cent. Auch die Preisobergrenze für das Absenden einer SMS sinkt von bisher maximal elf auf neun Cent, der Empfang ist entgeltfrei. Inklusive Mehrwertsteuer sinkt der Minutenutenpreis für einen Anruf somit auf maximal 35 Cent, für die Annahme eines Anrufs auf höchstens zehn Cent, für das Versenden einer SMS auf höchstens elf Cent. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner begrüßte die Neuregelung: "Gerade zum Start in die Urlaubssaison ist das eine gute Nachricht für alle Verbraucher. Die neue Verordnung wird Handy-Nutzer besser vor bösen Kosten-Überraschungen etwa nach der Rückkehr aus dem Urlaub schützen."

Bis 2014 werden die Gebühren für grenzüberschreitende Mobilfunkgebühren stufenweise weiter sinken. Zudem sollen Verbraucher dann auf günstigere Auslandsanbieter umsteigen können, ohne die SIM-Karte und ihre Nummer wechseln zu müssen.

Eine weitere Neuerung: Ab Juli 2012 gelten auch neue Vorschriften und Preisgrenzen für das mobile Herunterladen von Daten. Ein Megabyte schlägt dann mit höchstens 70 Cent (83 Cent inklusive Mehrwertsteuer) zu Buche. Zudem soll ein so genannter Kostenairbag horrende Roaminggebühren verhindern. Mit anderen Worten: Mobilfunkkunden erhalten künftig eine Information, wenn sie beim Datenroaming eine Kostengrenze von 50 Euro beziehungsweise ein von ihnen zuvor festgelegtes Limit erreicht haben. Die Datennutzung wird nur weiter ausgeführt, wenn die Kunden ausdrücklich erklären, dass sie weiterhin das Datenroaming nutzen möchten.

Vorsicht außerhalb der EU

Das Bundesverbraucherministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass die Roaming-Verordnung nur innerhalb der EU gilt. Wer sein Handy zum Beispiel in Staaten wie der Schweiz oder der Türkei benutzt, muss weiter mit deutlich höheren Kosten rechnen. Jeder, der sein Handy außerhalb der EU benutzen will, sollte sich vor der Reise über die Preise im jeweiligen Land informieren. Zur besseren Information der Verbraucher sieht die neue EU-Verordnung Preisinformationspflichten auch für das außereuropäische Ausland vor. So soll der Kunde bei Grenzübertritt künftig eine automatische Mitteilung über die Preise für Sprach- und SMS-Dienste sowie für Datenroaming-Dienste erhalten.


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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

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