Gerechtigkeitslücke für Angehörige im Schadensersatzrecht schließen

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 27.06.2012
Pressemitteilung vom: 27.06.2012 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Schmerzensgeldansprüche im Zivilrecht verankern Die Arbeitsgruppe Recht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich mit einem Diskussionsentwurf der Bayerischen Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Frau Dr. Beate Merk und des ...

[CDU/CSU-Fraktion - 27.06.2012] Gerechtigkeitslücke für Angehörige im Schadensersatzrecht schließen


Schmerzensgeldansprüche im Zivilrecht verankern

Die Arbeitsgruppe Recht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich mit einem Diskussionsentwurf der Bayerischen Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Frau Dr. Beate Merk und des Vorsitzenden des Arbeitskreises Recht der CSU-Landesgruppe im Bundestag zur Einführung eines sogenannten Angehörigenschmerzengeldes befasst. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin Andrea Voßhoff:

"Wir begrüßen die bayerische Initiative zur Verankerung von Schmerzensgeldansprüchen zugunsten enger Angehöriger im Zivilrecht. Die Diskussion unter den Rechtspolitikern unserer Fraktion hat gezeigt, dass das deutsche Schadensersatzrecht an dieser Stelle eine Lücke aufweist, die geschlossen werden sollte.

Menschen, die unter dem Tod oder einer schweren Verletzung eines nächsten Angehörigen aufgrund eines Unfalls oder gar eines Kapitalverbrechens leiden, verdienen die Anerkennung der Rechtsordnung. Zwar wird kein Geld der Welt den persönlichen Verlust und die Trauer aufwiegen können. Doch geht es uns darum, dass die Rechtsordnung jenen Angehörigen zumindest eine symbolische Genugtuung und Gerechtigkeit verschafft.

Das deutsche Recht hinkt in dieser Hinsicht den meisten europäischen Nachbarländern hinterher."

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf aus Bayern zur Verbesserung der zivilrechtlichen Rechtsstellung der Angehörigen von Unfallopfern sieht vor, die Rechte von Angehörigen eines Getöteten oder schwer Verletzten zu stärken. Im Einzelnen soll ein Anspruch auf Entschädigung zugunsten nächster Angehöriger wie Ehegatten, Eltern und Kindern eingeführt werden. Zudem soll der heute schon bestehende Schadensersatzanspruch, wenn der Getötete zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet war, künftig auch auf vertragliche Unterhaltsansprüche ausgedehnt werden.


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