Hauptuntersuchung: Änderungen ab 1. Juli – ARCD gegen EU-Pläne für Fristverkürzung

  • Pressemitteilung der Firma ARCD - Auto- und Reiseclub Deutschland, 25.06.2012
Pressemitteilung vom: 25.06.2012 von der Firma ARCD - Auto- und Reiseclub Deutschland aus Bad Windsheim

Kurzfassung: Immer mehr Elektronik im Auto erfordert neue Prüfverfahren Künftig Probefahrt durch den Prüfer Sanktionen, die bei Fristüberschreitung drohen ARCD gegen EU-Pläne für kürzere HU-Fristen Für Prinzip Trennung von Prüfung ...

[ARCD - Auto- und Reiseclub Deutschland - 25.06.2012] Hauptuntersuchung: Änderungen ab 1. Juli – ARCD gegen EU-Pläne für Fristverkürzung


Immer mehr Elektronik im Auto erfordert neue Prüfverfahren Künftig Probefahrt durch den Prüfer Sanktionen, die bei Fristüberschreitung drohen ARCD gegen EU-Pläne für kürzere HU-Fristen Für Prinzip Trennung von Prüfung und Reparatur ARCD rät zum Vergleich der Prüftarife Bad Windsheim (ARCD), 25. Juni 2012 – Der Weg zu der seit 1951 gesetzlich vorgeschriebenen periodischen Hauptuntersuchung (HU) ist für viele Autofahrer keine Spazierfahrt. Welche Mängel werden die Prüfer finden? Gibt es die neue Plakette auf Anhieb? Derartige Sorgen fallen umso geringer aus, je besser das Fahrzeug gepflegt und gewartet wird. Längst fahnden die Prüfingenieure nicht nur nach altbekannten Klassikern auf den Mängellisten, wie Rostlöchern, undichten Ölwannen, abgefahrenen Reifen, schadhaften Bremsschläuchen und defekter Beleuchtung.

Die zunehmende Elektronisierung der Fahrzeuge erfordert neue gesetzliche Regelungen und Prüftechniken. Zum 1. Juli 2012 treten Änderungen im § 29 StVZO bei der HU in Kraft, über die der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland informiert:

Künftig entfällt die bisher übliche Rückdatierung, wenn das Fahrzeug zu spät zu den Prüfern rollt. Dann gilt der Tag der Hauptuntersuchung als Stichtag für den nächsten Prüftermin. Wer den Termin um mehr als zwei Monate überzieht, zahlt einen rund zwanzigprozentigen Aufschlag auf die Prüfgebühr wegen der notwendigen "vertieften Prüfung". Für den ARCD ist dies ein unnötiger Aufschlag. "Es ist nicht einzusehen, dass ein verspätet vorgeführtes Fahrzeug eine gründlichere Prüfung braucht als die vorgeschriebene", kritisiert Clubsprecher Josef Harrer.

Säumige HU-Kunden würden ohnedies wie bisher mit Bußgeldern und Punkteinträgen je nach Zeitspanne der Überziehung bestraft. Laut der Homepage des Verkehrsministeriums werden bei einer Fristüberschreitung ab zwei bis zu vier Monaten 15 Euro, ab vier bis zu acht Monaten 25 Euro Bußgeld fällig. Bei Verspätung um mehr als acht Monate steigt das fällige Bußgeld auf 40 Euro – und zwei Punkte in Flensburg gibt es obendrauf.

Neu ist die Regelung, dass der Prüfer das Fahrzeug zur Probe fährt. Für ab Juli 2013 neu zugelassene Fahrzeuge ist künftig zudem eine Schnittstelle an Bord für das elektronische Auslesen von Diagnosedaten zwingend vorgeschrieben. Der ARCD begrüßt als weitere Neuerung, dass die Prüforganisationen ab kommendem Juli detaillierte Mängelberichte nach einem einheitlichen Kriterienkatalog vorlegen müssen. Die vergleichbaren Mängeldaten aller Prüforganisationen können so zu einer Art "Generalmängelliste" für Deutschland zusammengefasst und später mit harmonisierten Mängelstatistiken in anderen europäischen Ländern verglichen werden. Für Kraftfahrer ist von Vorteil, dass sie künftig mit dem Prüfbericht eine eindeutige Mängelbeschreibung und damit konkrete Reparaturhinweise für die Werkstatt erhalten.

In diesen Tagen sind Überlegungen der EU-Kommission bekannt geworden, nach denen künftig Fahrzeuge ab dem siebten Jahr oder ab einem hohen Kilometerstand eine jährliche Prüfung durchlaufen sollen. Der ARCD hält, wie Verkehrsminister Ramsauer übrigens auch, wenig von verkürzten Prüfintervallen. Sie brächten nur mehr Bürokratie, höhere Kosten und keinen nachweisbaren Zugewinn bei der Verkehrssicherheit. Die Kommissionäre beabsichtigen, die bisherige Richtlinie 2009/40/EG "durch eine EU-Verordnung mit dem Ziel einer EU-weiten Angleichung des Niveaus der regelmäßigen technischen Überwachung zu ersetzen", teilte das Verkehrsministerium auf Anfrage mit. Der "Pferdefuß" für die Bundesregierung liegt in der Umwandlung der bisherigen Richtlinie in die Form einer Verordnung. Sie lässt den Mitgliedsstaaten bei der nationalen Ausgestaltung viel weniger Spielraum als eine Richtlinie. "Die Bundesregierung muss aufpassen, dass ihr nicht eine ‚Hauptuntersuchung light’ als einheitliches europäisches Niveau untergejubelt wird, wie sie einige EU-Länder derzeit praktizieren", warnt Josef Harrer.

In der für 2015 geplanten neuen EU-Verordnung sehen deutsche Kfz-Handwerk-Verbände eine Chance, mit einer Art "Meister-HU" als Konkurrenz zu TÜV, Dekra und Co. in das Prüfgeschäft einzusteigen. Der ARCD hingegen hält eine strikte Beibehaltung der Trennung von Prüfung und Reparatur für wichtig. Bei Aufgabe dieses bewährten Prinzips drohe Vertrauensverlust bei den Kunden. Schon heute fahren nach Handwerksangaben rund 80 Prozent der Autofahrer ihr Fahrzeug für die periodische Hauptuntersuchung in eine Kfz-Werkstatt und nicht zu einer Prüfstation. Dieses Verfahren bringe laut ARCD zwar den Kunden mehr Bequemlichkeit; die Unabhängigkeit zwischen HU-Prüfern und Werkstätten stärke es aber nicht. Generell empfiehlt der ARCD den Autofahrern, die verlangten HU-Gebühren vorher zu vergleichen. Sie können je nach Region und Prüforganisation deutlich schwanken. ARCD

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