Deutschland klagt gegen die Rückforderung von 30 Millionen Euro vom Zweckverband Tierkörperbeseitigung Rheinland-Pfalz
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 25.06.2012
Pressemitteilung vom: 25.06.2012 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Die Bundesregierung bereitet gegenwärtig eine Klage vor dem Europäischen Gericht gegen einen Beschluss der EU-Kommission vor, der die Umlagenfinanzierung des Zweckverbands Tierkörperbeseitigung mit Sitz in Rivenich (Rheinland-Pfalz) zum Inhalt ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 25.06.2012] Deutschland klagt gegen die Rückforderung von 30 Millionen Euro vom Zweckverband Tierkörperbeseitigung Rheinland-Pfalz
Die Bundesregierung bereitet gegenwärtig eine Klage vor dem Europäischen Gericht gegen einen Beschluss der EU-Kommission vor, der die Umlagenfinanzierung des Zweckverbands Tierkörperbeseitigung mit Sitz in Rivenich (Rheinland-Pfalz) zum Inhalt hat.
Wie der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministerin, Peter Bleser, am Freitag erklärte, hält die EU-Kommission die von den Mitgliedern des Zweckverbandes gezahlten Umlagen für nicht mit dem EU-Beihilfenrecht vereinbar und fordert Deutschland deshalb auf, sicherzustellen, dass die Beihilfen in Höhe von 30 Millionen Euro binnen vier Monaten nach Bekanntgabe des Beschlusses an die Träger des Zweckverbands zurückgezahlt werden. Die Bundesregierung hält die Rechtsauffassung der EU-Kommission, dass die Tierkörperbeseitigung keine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse sei, für rechtlich unzutreffend. Nach Auffassung der Bundesregierung obliegt es der Entscheidungsfreiheit des Mitgliedstaates, wie die Tierkörperbeseitigung organisiert wird. Anderenfalls würde die Kommission ihr Ermessen an die Stelle des Mitgliedstaates setzen. Dies würde insbesondere auch gefestigten Rechtsprechungen der Europäischen Gerichte widersprechen. Länder und Kommunen brauchen einen weiten Gestaltungsspielraum, um die Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnehmen zu können. "Die in diesem Zusammenhang aufgeworfenen beihilferechtlichen Grundsatzfragen im Bereich der Daseinsvorsorge, insbesondere die Frage nach der Reichweite der Prüfungsbefugnis der Europäischen Kommission, bedürften aus Sicht der Bundesregierung einer gerichtlichen Klärung", sagte der Parlamentarische Staatssekretär Peter Bleser.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Die Bundesregierung bereitet gegenwärtig eine Klage vor dem Europäischen Gericht gegen einen Beschluss der EU-Kommission vor, der die Umlagenfinanzierung des Zweckverbands Tierkörperbeseitigung mit Sitz in Rivenich (Rheinland-Pfalz) zum Inhalt hat.
Wie der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministerin, Peter Bleser, am Freitag erklärte, hält die EU-Kommission die von den Mitgliedern des Zweckverbandes gezahlten Umlagen für nicht mit dem EU-Beihilfenrecht vereinbar und fordert Deutschland deshalb auf, sicherzustellen, dass die Beihilfen in Höhe von 30 Millionen Euro binnen vier Monaten nach Bekanntgabe des Beschlusses an die Träger des Zweckverbands zurückgezahlt werden. Die Bundesregierung hält die Rechtsauffassung der EU-Kommission, dass die Tierkörperbeseitigung keine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse sei, für rechtlich unzutreffend. Nach Auffassung der Bundesregierung obliegt es der Entscheidungsfreiheit des Mitgliedstaates, wie die Tierkörperbeseitigung organisiert wird. Anderenfalls würde die Kommission ihr Ermessen an die Stelle des Mitgliedstaates setzen. Dies würde insbesondere auch gefestigten Rechtsprechungen der Europäischen Gerichte widersprechen. Länder und Kommunen brauchen einen weiten Gestaltungsspielraum, um die Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnehmen zu können. "Die in diesem Zusammenhang aufgeworfenen beihilferechtlichen Grundsatzfragen im Bereich der Daseinsvorsorge, insbesondere die Frage nach der Reichweite der Prüfungsbefugnis der Europäischen Kommission, bedürften aus Sicht der Bundesregierung einer gerichtlichen Klärung", sagte der Parlamentarische Staatssekretär Peter Bleser.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Firmenkontakt:
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Firmenkontakt:
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Die Pressemeldung "Deutschland klagt gegen die Rückforderung von 30 Millionen Euro vom Zweckverband Tierkörperbeseitigung Rheinland-Pfalz" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Deutschland klagt gegen die Rückforderung von 30 Millionen Euro vom Zweckverband Tierkörperbeseitigung Rheinland-Pfalz" ist Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).
