Großer Strafsenat des BGH hat entschieden: Ärzte bleiben freie Berufsgruppe

  • Pressemitteilung der Firma Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA), 22.06.2012
Pressemitteilung vom: 22.06.2012 von der Firma Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) aus Berlin

Kurzfassung: Berlin (vfa). Der Große Strafsenat des BGH hat über die strafrechtliche Einordnung der niedergelassenen Vertragsärzte entschieden: Sie sind weder Beauftragte noch Amtsträger der Kassen. Dazu erklärt für die forschenden Pharma-Unternehmen ...

[Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) - 22.06.2012] Großer Strafsenat des BGH hat entschieden: Ärzte bleiben freie Berufsgruppe


Berlin (vfa). Der Große Strafsenat des BGH hat über die strafrechtliche Einordnung der niedergelassenen Vertragsärzte entschieden: Sie sind weder Beauftragte noch Amtsträger der Kassen.

Dazu erklärt für die forschenden Pharma-Unternehmen vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer: "Die heute bekannt gewordene Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist für das Berufsbild der niedergelassenen Vertragsärzte von großer Bedeutung. Ärzte können sich weiter als Angehörige eines freien Berufs sehen und werden nicht als verlängerter Arm der gesetzlichen Krankenkassen eingeordnet. Die heutige Entscheidung hat die unabhängige Stellung des niedergelassenen Arztes im Gesundheitssystem gestärkt und schützt so langfristig auch das Vertrauen der Patienten, die Wert darauf legen, von einem Arzt behandelt zu werden, der zu aller erst ihnen verpflichtet ist."

"Patienten müssen sicher sein, dass es im Gesundheitssystem fair zugeht und Korruption darin keinen Platz hat. Daraus haben die forschenden Pharma-Unternehmen frühzeitig Konsequenzen gezogen und im Jahr 2004 die "Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie" geschaffen.

Hier haben sie für sich geklärt, wie ihr Umgang mit der Ärzteschaft aussehen soll und dies durch den etablierten "Fachkreise-Verhaltenskodex" der freiwilligen Selbstkontrolle weiter präzisiert. So ist sichergestellt, dass Zuwendungen nicht zur Beeinflussung von Beschaffungs-, Therapie- oder Verordnungsentscheidungen missbraucht werden dürfen. Zuwiderhandlungen sind strafbewehrt, und zwar mit einem Sanktionsrahmen bis zu 400.000,- Euro. Auch wird jeweils der Name des Unternehmens, das gegen den Kodex verstoßen hat, veröffentlicht. Insgesamt wird viel Wert auf eine sachlich fundierte Zusammenarbeit der Unternehmen mit Ärzten gelegt. Diesen Weg werden die forschenden Pharma-Unternehmen konsequent fortsetzen," so Fischer weiter.

Der vfa ist der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen in Deutschland. Er vertritt die Interessen von 44 weltweit führenden Herstellern und ihren über 100 Tochter- und Schwesterfirmen in der Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftspolitik. Die Mitglieder des vfa repräsentieren rund zwei Drittel des gesamten deutschen Arzneimittelmarktes und beschäftigen in Deutschland rund 85.000 Mitarbeiter.

Mehr als 17.000 davon arbeiten in Forschung und Entwicklung.

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Über Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA):
Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller e. V. (VFA) ist der Wirtschaftsverband der forschenden Arzneimittelhersteller in Deutschland. Er vertritt die Interessen von 39 weltweit führenden forschenden Arzneimittelherstellern und über 100 Tochter- und Schwesterfirmen in der Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftspolitik.

Die Mitglieder des VFA repräsentieren mehr als zwei Drittel des gesamten deutschen Arzneimittelmarktes und beschäftigen in Deutschland rund 86.000 Mitarbeiter. Sie gewährleisten den therapeutischen Fortschritt bei Arzneimitteln und sichern das hohe Niveau der Arzneimitteltherapie.

Mehr als 14.500 ihrer Mitarbeiter sind in Deutschland für die Erforschung und Entwicklung von Arzneimitteln tätig. Allein in Deutschland investieren die forschenden Arzneimittelhersteller jährlich über 3,9 Mrd Euro in die Arzneimittelforschung für neue und bessere Medikamente.

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