Leistungsfähig trotz Ramadan: Worauf Arbeitnehmer und Betriebe achten sollten

  • Pressemitteilung der Firma Verband der Ersatzkassen (VDEK), 20.06.2012
Pressemitteilung vom: 20.06.2012 von der Firma Verband der Ersatzkassen (VDEK) aus Berlin

Kurzfassung: 30-tägige Fastenzeit für Muslime beginnt am 20. Juli Beschäftigte, die in diesem Jahr während des Ramadans fasten wollen, sollten sich im Vorfeld von ihrem Betriebsarzt beraten lassen. Darauf weist die Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) ...

[Verband der Ersatzkassen (VDEK) - 20.06.2012] Leistungsfähig trotz Ramadan: Worauf Arbeitnehmer und Betriebe achten sollten


30-tägige Fastenzeit für Muslime beginnt am 20. Juli

Beschäftigte, die in diesem Jahr während des Ramadans fasten wollen, sollten sich im Vorfeld von ihrem Betriebsarzt beraten lassen. Darauf weist die Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) anlässlich des Ramadans hin – die 30-tägige Fastenzeit beginnt am 20. Juli. Gerade bei schwerer körperlicher Arbeit und großer Hitze kann der Verzicht auf Trinken und Essen zu gesundheitlichen Problemen wie Dehydrierung, Kreislaufproblemen, Erschöpfung und zu erhöhter Unfallgefahr aufgrund von Konzentrationsstörungen führen. Mit dem Betriebsarzt sollte daher besprochen werden, wie sich das Fasten und die Arbeit vereinbaren lassen. Auch wer wegen einer chronischen Erkrankung Medikamente einnimmt, sollte mit seinem behandelnden Arzt sprechen, bevor er die Einnahme aussetzt oder die Zeiten der Einnahme verändert.

Der Ramadan ist Teil der muslimischen Glaubenspraxis für Sunniten und Schiiten. Während des Ramadans verzichten Gläubige tagsüber sowohl auf das Essen als auch auf das Trinken. Gegessen wird nur nach Einbruch der Dunkelheit. Das stellt im Hochsommer mit seinen hohen Temperaturen und seinen langen Tagen (in Deutschland bis zu 17 Stunden) eine besondere Herausforderung dar. Allerdings stellt sich der Körper meist innerhalb von wenigen Tagen auf die veränderten Gewohnheiten ein.

Da der Körper im Islam ein hohes Gut ist und man verantwortungsbewusst mit ihm umgehen soll, sind auch Ausnahmen vom Fasten gestattet. Eine Lösung ist, das Fasten an Wochenenden oder zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, wenn beispielsweise mangelnde Konzentration bei der Arbeit ein hohes Sicherheitsrisiko darstellt.

Auch die Unternehmen selbst haben die Möglichkeit, aktiv zu werden. So können Betriebe mit vielen fastenden Beschäftigten Wunschschichten anbieten, angepasste Pausenzeiten und eine gemeinsame Urlaubsplanung realisieren. Die Aktivitäten sollten dabei zusammen mit den Betroffenen – den Beschäftigten mit und ohne Migrationshintergrund – geplant werden, damit die Belange des Unternehmens und der Mitarbeiter berücksichtigt sind. Diese Regelungen sollten dann für die gesamte Belegschaft gelten, um das gegenseitige Verständnis und die Wertschätzung zu fördern.

Broschüre "Gesund arbeiten während des Ramadans"

Die Broschüre stellt auf zwölf Seiten Hintergrundinformationen und Tipps für Führungskräfte und Präventionsexperten zusammen. Download unter www.iga-info.de/veroeffentlichungen/einzelveroeffentlichung.html#c1327

Ergänzende Zahlen aus der Studie "Muslimisches Leben in Deutschland" des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge:

In Deutschland leben derzeit etwa vier Millionen Muslime. Etwa drei Viertel der Muslime zwischen 15 und 65 Jahren sind erwerbstätig oder befinden sich in einer Ausbildung. Rund 57 Prozent aller Muslime folgt den Regeln des Ramadans uneingeschränkt, weitere 20 Prozent teilweise.

Initiative Gesundheit und Arbeit In der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) kooperieren gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung. Ziel der Initiative ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren durch Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung vorzubeugen. Getragen wird iga von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), dem AOK-Bundesverband und dem BKK Bundesverband. www.iga-info.de




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Michaela Gottfried, Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek); Tel: 030/26931-1200, Mail: michaela.gottfried@vdek.com
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Christine Richter, BKK Bundesverband; Tel: 030/22312-122, Mail: richterc@bbk-bv.de

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