Keine Verzögerung für ESM und Fiskalpakt

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 19.06.2012
Pressemitteilung vom: 19.06.2012 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Urteil des Bundesverfassungsgerichts Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag über die Unterrichtungsrechte des Bundestags durch die Bundesregierung in Angelegenheiten der Europäischen Union gemäß Artikel 23 Grundgesetz ...

[CDU/CSU-Fraktion - 19.06.2012] Keine Verzögerung für ESM und Fiskalpakt


Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag über die Unterrichtungsrechte des Bundestags durch die Bundesregierung in Angelegenheiten der Europäischen Union gemäß Artikel 23 Grundgesetz (Organstreit "ESM/Euro-Plus-Pakt") entschieden. Dazu erklärt der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Grosse-Brömer:

"Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist von grundlegender Bedeutung für die Arbeit des Deutschen Bundestags in Angelegenheiten der Europäischen Union. Es gilt nun, das Urteil umfassend zu prüfen und die richtigen Schlüsse zu ziehen. Wir sehen aber mit Beruhigung, dass das Urteil nach Ansicht des Gerichts keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Beschlüsse zur Euro-Rettung hat. Konkrete Auswirkungen auf die laufenden parlamentarischen Verfahren zum ESM und zum Fiskalvertrag sehen wir derzeit auch nicht. Gründe für eine Verzögerung bei der Ratifizierung gibt es daher nicht.

Mit seinem Urteil stärkt das Gericht erneut die Rechte des Deutschen Bundestags in Angelegenheiten der Europäischen Union. Hierauf hatte insbesondere die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen zu den Begleitgesetzen zu ESM und Fiskalpakt besonderen Wert gelegt. Wir haben uns immer – auch gemeinsam mit der Opposition – stark gemacht für eine umfassende Beteiligung des Bundestages. Spätestens seit der Begleitgesetzgebung zum Rettungsschirm EFSF haben wir sehr große Fortschritte bei der Parlamentsbeteiligung zu verzeichnen.

Das spiegelt sich auch in den vorliegenden Gesetzentwürfen zur Parlamentsbeteiligung bei ESM und Fiskalpakt wieder. Die Bundesregierung muss durch umfassende und frühzeitige Informationen die Mitwirkung des Parlaments gewährleisten. Gleichzeitig hat das Gericht die Grenzen der Gewaltenteilung ausdrücklich betont. Die Regierung muss nach außen handlungsfähig bleiben. Diese Grundsätze haben wir unseren Verhandlungen zugrunde gelegt und in die zu verabschiedenden Entwürfe aufgenommen. Für den Augenblick gilt daher: Schnellschüsse sind nicht geboten."


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