BKA durfte nicht an den Tatort

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 15.06.2012
Pressemitteilung vom: 15.06.2012 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Koordinationsmängel und Zuständigkeitsgerangel Der 2. Untersuchungsausschuss "Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund" des Deutschen Bundestages hat am gestrigen Donnerstag seine Vernehmungen fortgesetzt. Dazu erklärt der Obmann der ...

[CDU/CSU-Fraktion - 15.06.2012] BKA durfte nicht an den Tatort


Koordinationsmängel und Zuständigkeitsgerangel

Der 2. Untersuchungsausschuss "Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund" des Deutschen Bundestages hat am gestrigen Donnerstag seine Vernehmungen fortgesetzt. Dazu erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Clemens Binninger:

"Koordinationsmängel und Zuständigkeitsgerangel haben offenbar einen entscheidenden Anteil daran, dass die Suche nach den Tätern einer Mordserie mit zehn Opfern und zweier Sprengstoffattentate nie auf die Spur der Terrorgruppe ‚Nationalsozialistischer Untergrund‘ führte. Den bisher schwerwiegendsten Fall verweigerter Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden hat gestern im 2.Untersuchungsausschuss der frühere BKA-Vizepräsident Bernhard Falk offengelegt. Falk hegte nach seinen eigenen Worten die Vermutung, dass der Sprengstoffanschlag in der Kölner Keuptstraße am 9. Juni 2004, bei dem 22 Menschen zum Teil schwer verletzt wurden, einen fremdenfeindlichen Hintergrund hatte. Den Ermittlern in Köln habe er, wie er sagte, sofort nach der Tat Unterstützung durch das BKA angeboten. Spezialisten der Abteilungen Staatsschutz und Organisierte Kriminalität hätten die Polizei vor Ort beraten und kriminaltechnisch unterstützen können – so das Hilfsangebot. Das BKA habe darum gebeten, bei der Tatortanalyse mit anwesend sein und bei der Spurenaufnahme helfen zu können. Das sollen die Landesbehörden in Nordrhein-Westfalen dem ehemaligen BKA-Vizepräsidenten zufolge damals abgelehnt haben. Auch eine Besichtigung des Tatorts durch Spezialisten des BKA war nicht erwünscht und wurde von den Landesbehörden abgelehnt, wie Falk erklärte.
Der 2.Untersuchungsausschuss wird am 3. Juli 2012 die Sprengstoffanschläge in den Blick nehmen. Dazu werden die leitenden Ermittler der anschließend gebildeten Ermittlungskommissionen befragt. Die Sprengstoffanschläge sind Schlüsselfälle im Gesamtkomplex der Terrorzelle ‚Nationalsozialistischer Untergrund‘. Denn 2001 und 2004 war das untergetauchte Rechtsextremisten-Trio aus Thüringen den Sicherheitsbehörden noch im Bewusstsein; teilweise bestanden noch vollstreckbare Haftbefehle. Und einen Zusammenhang zwischen den Sprengstoffanschlägen und der Gruppe der Bombenbauer aus Jena herzustellen, hätte ebenso nahe gelegen, wie einen Zusammenhang zwischen den rechtsextremistischen, antisemitischen Straftaten der Gruppe in Thüringen und den fremdenfeindlichen Sprengstoffattentaten in Köln zu erahnen. Nie waren die Aussichten besser, eine Spur zu den Tätern zu finden, wie damals. Zudem gab es aus Köln Videobänder von den Tätern. Wären die Videos damals richtig ausgewertet worden, so hätten sie einen erfolgreichen Fahndungsansatz ergeben. Diese Aufnahmen sollen im 2. Untersuchungsausschuss gezeigt werden, wenn die Taten in Köln auf der Tagesordnung stehen."


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