Staatssekretär Bleser: 'Beim Netzausbau müssen die Interessen aller Beteiligten abgewogen werden'
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 15.06.2012
Pressemitteilung vom: 15.06.2012 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Die Energiewende stellt Wirtschaft und Gesellschaft in den kommenden Jahren vor große Herausforderungen. Dabei müssen sowohl die Interessen der Verbraucher, die Auswirkungen auf andere Infrastrukturbereiche als auch Umweltaspekte beachtet werden. ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 15.06.2012] Staatssekretär Bleser: "Beim Netzausbau müssen die Interessen aller Beteiligten abgewogen werden"
Die Energiewende stellt Wirtschaft und Gesellschaft in den kommenden Jahren vor große Herausforderungen. Dabei müssen sowohl die Interessen der Verbraucher, die Auswirkungen auf andere Infrastrukturbereiche als auch Umweltaspekte beachtet werden.
Um das politische Ziel der schnellen Umsetzung der Energiewende zu erreichen, sind insbesondere auch die Rechte der Grundeigentümer ausgewogen einzubeziehen. Das betonte der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Peter Bleser, am Mittwoch bei einem gemeinsamen Gespräch mit dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. sowie den deutschen Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz, Amprion GmbH, TenneT TSO GmbH und der TransnetBW GmbH.
Die Gesprächspartner teilten die Auffassung, dass der für die Energiewende nötige Netzausbau beschleunigt werden müsse. "Ziel ist die nachhaltige und sichere Versorgung der Bürger und der Wirtschaft mit Energie zu bezahlbaren Preisen. Dabei müssen die Interessen aller Beteiligten abgewogen werden. Grundstückseigentümer, die von Einschnitten in die Nutzungsmöglichkeiten und den Eingriffen in ihr Eigentum betroffen sind, müssen einen angemessenen Ausgleich erhalten", sagte Bleser.
Die Übertragungsnetzbetreiber vertraten die Ansicht, dass in diesem Zusammenhang bundeseinheitliche Entschädigungsregelungen erstrebenswert seien. Daneben zeigten sie sich offen für zeitnahe Gespräche mit den Interessensvertretungen der Grundeigentümer über privatwirtschaftliche Rahmenvereinbarungen. Aufgabe sei es, gemeinsam mit den betroffenen Grundstückseigentümerverbänden unter Einbeziehung der Bundesnetzagentur zu einer einvernehmlichen Vereinbarung zu gelangen.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Die Energiewende stellt Wirtschaft und Gesellschaft in den kommenden Jahren vor große Herausforderungen. Dabei müssen sowohl die Interessen der Verbraucher, die Auswirkungen auf andere Infrastrukturbereiche als auch Umweltaspekte beachtet werden.
Um das politische Ziel der schnellen Umsetzung der Energiewende zu erreichen, sind insbesondere auch die Rechte der Grundeigentümer ausgewogen einzubeziehen. Das betonte der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Peter Bleser, am Mittwoch bei einem gemeinsamen Gespräch mit dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. sowie den deutschen Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz, Amprion GmbH, TenneT TSO GmbH und der TransnetBW GmbH.
Die Gesprächspartner teilten die Auffassung, dass der für die Energiewende nötige Netzausbau beschleunigt werden müsse. "Ziel ist die nachhaltige und sichere Versorgung der Bürger und der Wirtschaft mit Energie zu bezahlbaren Preisen. Dabei müssen die Interessen aller Beteiligten abgewogen werden. Grundstückseigentümer, die von Einschnitten in die Nutzungsmöglichkeiten und den Eingriffen in ihr Eigentum betroffen sind, müssen einen angemessenen Ausgleich erhalten", sagte Bleser.
Die Übertragungsnetzbetreiber vertraten die Ansicht, dass in diesem Zusammenhang bundeseinheitliche Entschädigungsregelungen erstrebenswert seien. Daneben zeigten sie sich offen für zeitnahe Gespräche mit den Interessensvertretungen der Grundeigentümer über privatwirtschaftliche Rahmenvereinbarungen. Aufgabe sei es, gemeinsam mit den betroffenen Grundstückseigentümerverbänden unter Einbeziehung der Bundesnetzagentur zu einer einvernehmlichen Vereinbarung zu gelangen.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Firmenkontakt:
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Firmenkontakt:
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Die Pressemeldung "Staatssekretär Bleser: 'Beim Netzausbau müssen die Interessen aller Beteiligten abgewogen werden'" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Staatssekretär Bleser: 'Beim Netzausbau müssen die Interessen aller Beteiligten abgewogen werden'" ist Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).
