Koalition erleichtert Arbeitslosengeld-Bezug für Künstler

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 14.06.2012
Pressemitteilung vom: 14.06.2012 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Sonderregelung für Kulturschaffende wird großzügiger Der Deutsche Bundestag beschließt am heutigen Donnerstag Verbesserungen am Anwartschaftszeit-Änderungsgesetz für den Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I). Dies betrifft insbesondere ...

[CDU/CSU-Fraktion - 14.06.2012] Koalition erleichtert Arbeitslosengeld-Bezug für Künstler


Sonderregelung für Kulturschaffende wird großzügiger

Der Deutsche Bundestag beschließt am heutigen Donnerstag Verbesserungen am Anwartschaftszeit-Änderungsgesetz für den Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I). Dies betrifft insbesondere Künstler und Kulturschaffende. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), und die zuständige Berichterstatterin Gitta Connemann:

"Der Deutsche Bundestag hat heute die soziale Lage von Künstlern und Kulturschaffenden verbessert. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion freut sich, dass die Zugangsvoraussetzungen für den Erwerb von Arbeitslosengeld I erleichtert werden konnten.
Damit haben wir ein Stück mehr Gerechtigkeit in der Arbeitslosenversicherung für überwiegend kurz befristet Beschäftigte geschaffen. Denn diese haben bislang oft Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abführen müssen, ohne selbst Leistungen aus ihr zu erhalten.
Die seit drei Jahren bestehende Sonderregelung für Kulturschaffende, kurz befristete Wissenschaftler, Journalisten etc. wird damit nicht nur fortgeführt, sondern sogar großzügiger. Zukünftig dürfen Beschäftigungen statt sechs Wochen bis zu zehn Wochen dauern, um für die Anwartschaft auf ALG I berücksichtigt werden zu können. Wissenschaftliche Studien haben ergeben, dass der Großteil der Anträge bislang an der zu knapp bemessenen Beschäftigungsdauer scheiterte (44,4 Prozent). Mit dieser Neuregelung hoffen wir, wesentlich mehr Kultur- und vor allem Filmschaffende in ALG I zu bringen.

Die Neuregelung wird bis Ende 2014 befristet. Dann wird sie evaluiert und gegebenenfalls weiter nachgebessert werden."


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