Verfassungsgericht der Türkei zu Gast beim Bundesverfassungsgericht

  • Pressemitteilung der Firma Bundesverfassungsgericht, 14.06.2012
Pressemitteilung vom: 14.06.2012 von der Firma Bundesverfassungsgericht aus Karlsruhe

Kurzfassung: In der Zeit vom 11. bis 13. Juni 2012 hat eine Delegation des türkischen Verfassungsgerichts unter Leitung seines Vizepräsidenten Alparslan Altan das Bundesverfassungsgericht besucht. In den Fachgesprächen zwischen den Gästen und den Richtern ...

[Bundesverfassungsgericht - 14.06.2012] Verfassungsgericht der Türkei zu Gast beim Bundesverfassungsgericht


In der Zeit vom 11. bis 13. Juni 2012 hat eine Delegation des türkischen Verfassungsgerichts unter Leitung seines Vizepräsidenten Alparslan Altan das Bundesverfassungsgericht besucht. In den Fachgesprächen zwischen den Gästen und den Richtern des Bundesverfassungsgerichts wurde zunächst das Verhältnis zwischen Verfassungsgerichtsbarkeit und Parlament erörtert.

Überdies haben sich die Richter mit dem Verfahren der Verfassungsbeschwerde befasst, wobei insbesondere Zulässigkeitsfragen
sowie die anzulegenden verfassungsrechtlichen Kontrollmaßstäbe thematisiert wurden. Die Arbeitssitzungen endeten mit einem Gedanken-
und Erfahrungsaustausch zu dem Thema "Verhältnis zwischen den nationalen Verfassungsgerichten und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte”.


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Fax: 0721/9101-382
Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de

Über Bundesverfassungsgericht:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.

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