EU stellt Weichen für grundlegende Reform der europäischen Fischereipolitik
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 13.06.2012
Pressemitteilung vom: 13.06.2012 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Minister beschließen Maßnahmenpaket für Wiederaufbau der Fischbestände Nach langen Verhandlungen haben sich die EU-Mitgliedstaaten in der Nacht zu Mittwoch auf die Eckpunkte für eine grundlegende Reform der gemeinsamen Fischereipolitik ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 13.06.2012] EU stellt Weichen für grundlegende Reform der europäischen Fischereipolitik
Minister beschließen Maßnahmenpaket für Wiederaufbau der Fischbestände
Nach langen Verhandlungen haben sich die EU-Mitgliedstaaten in der Nacht zu Mittwoch auf die Eckpunkte für eine grundlegende Reform der gemeinsamen Fischereipolitik verständigt. "Das ist eine wichtige Weichenstellung. Auch wenn ich mir noch weitergehende Schritte zum Schutz der Meeresressourcen und bei der Einführung von Rückwurfverboten gewünscht hätte, haben wir dennoch viel erreicht", sagte Bundesministerin Ilse Aigner am Morgen in Luxemburg. Deutschland habe dem Kompromiss zugestimmt, weil damit in der europäischen Fischereipolitik die Weichen für einen grundlegenden Kurswechsel gestellt werden. So sollen die europäischen Fischereien so bald wie möglich, spätestens aber bis 2020, nach dem Prinzip des maximalen Dauerertrages (MSY) bewirtschaftet werden. Dieses Prinzip sichert die nachhaltige Nutzung der Bestände und ist Grundlage einer wirtschaftlich tragfähigen Fischerei.
In Zukunft sollen deutlich strengere Maßnahmen für den Wiederaufbau der Fischbestände sorgen. Dazu gehören die Einführung von Rückwurfverboten und Anlandegeboten sowie die Ausdehnung mehrjähriger Bewirtschaftungspläne auf alle wirtschaftlich genutzten Fischbestände. Angesichts der Überfischung der Meere setzt die europäische Fischereipolitik auf ein modernes Fischereimanagement. Beifänge müssen in Zukunft angelandet werden und dürfen nur noch in bestimmten Ausnahmefällen über Bord geworfen werden.
Aigner begrüßte es außerdem, dass entgegen dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission die Mitgliedstaaten auch künftig für das Management zuständig bleiben und selbst entscheiden können, ob sie handelbare Fangquoten einführen wollen. "Wir können damit unsere bewährtes deutsches System fortführen, das eine nachhaltige Bewirtschaftung unserer Fangquoten unter Berücksichtigung der soziokönomischen Belange der deutschen Fischerei sicherstellt", sagte Aigner.
Das Anliegen für mehr Transparenz wurde ebenfalls aufgenommen. So können jetzt die Grundlagen für freiwillige Angaben zur besseren Information der Verbraucher geschaffen werden. Verbraucher können durch ihre Kaufentscheidung eine nachhaltige Fischerei wesentlich unterstützen. "Im Interesse verlässlicher Verbraucherinformationen werde ich mich dafür einsetzen, dass entsprechende EU-weite Mindestkriterien für freiwillige Nachhaltigkeitssiegel der Wirtschaft in den weiteren Verhandlungen festgelegt werden", sagte Aigner.
"Mit dieser Fischerei-Reform müssen wir der untragbaren Verschwendung unserer wertvollen Meeresressourcen Einhalt gebieten. Ich gehe fest davon aus, dass das Europäische Parlament diesen Ansatz für mehr Nachhaltigkeit in der Fischerei ebenfalls verfolgen wird. Wir werden in den weiteren Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament für weitergehende Maßnahmen in Bezug auf die Nachhaltigkeit der Fischerei eintreten."
Die dänische Präsidentschaft hatte bei der Tagung der Fischereiminister am Dienstag einen ambitionierten Vorschlag zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik vorgelegt. Die Verhandlungen der Fischereiminister in Luxemburg dauerten bis in die frühen Morgenstunden des Mittwochs an. Mit Positionierung des Rates ist die erste Runde der europäische Fischereireform etwa ein Jahr nach Vorlage der Kommissionsvorschläge abgeschlossen worden. Das Ergebnis wird die Basis für die anstehenden informellen Verhandlungen des Rates mit dem Europäischen Parlament (EP) sein. Nach dem Lissabon-Vertrag entscheiden EP und Rat gemeinsam über die Reform. Der Rat kann erst nach der ersten Lesung des EP, die für November 2012 erwartet wird, einen formellen Beschluss zum Kommissionsvorschlag fassen.
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Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Minister beschließen Maßnahmenpaket für Wiederaufbau der Fischbestände
Nach langen Verhandlungen haben sich die EU-Mitgliedstaaten in der Nacht zu Mittwoch auf die Eckpunkte für eine grundlegende Reform der gemeinsamen Fischereipolitik verständigt. "Das ist eine wichtige Weichenstellung. Auch wenn ich mir noch weitergehende Schritte zum Schutz der Meeresressourcen und bei der Einführung von Rückwurfverboten gewünscht hätte, haben wir dennoch viel erreicht", sagte Bundesministerin Ilse Aigner am Morgen in Luxemburg. Deutschland habe dem Kompromiss zugestimmt, weil damit in der europäischen Fischereipolitik die Weichen für einen grundlegenden Kurswechsel gestellt werden. So sollen die europäischen Fischereien so bald wie möglich, spätestens aber bis 2020, nach dem Prinzip des maximalen Dauerertrages (MSY) bewirtschaftet werden. Dieses Prinzip sichert die nachhaltige Nutzung der Bestände und ist Grundlage einer wirtschaftlich tragfähigen Fischerei.
In Zukunft sollen deutlich strengere Maßnahmen für den Wiederaufbau der Fischbestände sorgen. Dazu gehören die Einführung von Rückwurfverboten und Anlandegeboten sowie die Ausdehnung mehrjähriger Bewirtschaftungspläne auf alle wirtschaftlich genutzten Fischbestände. Angesichts der Überfischung der Meere setzt die europäische Fischereipolitik auf ein modernes Fischereimanagement. Beifänge müssen in Zukunft angelandet werden und dürfen nur noch in bestimmten Ausnahmefällen über Bord geworfen werden.
Aigner begrüßte es außerdem, dass entgegen dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission die Mitgliedstaaten auch künftig für das Management zuständig bleiben und selbst entscheiden können, ob sie handelbare Fangquoten einführen wollen. "Wir können damit unsere bewährtes deutsches System fortführen, das eine nachhaltige Bewirtschaftung unserer Fangquoten unter Berücksichtigung der soziokönomischen Belange der deutschen Fischerei sicherstellt", sagte Aigner.
Das Anliegen für mehr Transparenz wurde ebenfalls aufgenommen. So können jetzt die Grundlagen für freiwillige Angaben zur besseren Information der Verbraucher geschaffen werden. Verbraucher können durch ihre Kaufentscheidung eine nachhaltige Fischerei wesentlich unterstützen. "Im Interesse verlässlicher Verbraucherinformationen werde ich mich dafür einsetzen, dass entsprechende EU-weite Mindestkriterien für freiwillige Nachhaltigkeitssiegel der Wirtschaft in den weiteren Verhandlungen festgelegt werden", sagte Aigner.
"Mit dieser Fischerei-Reform müssen wir der untragbaren Verschwendung unserer wertvollen Meeresressourcen Einhalt gebieten. Ich gehe fest davon aus, dass das Europäische Parlament diesen Ansatz für mehr Nachhaltigkeit in der Fischerei ebenfalls verfolgen wird. Wir werden in den weiteren Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament für weitergehende Maßnahmen in Bezug auf die Nachhaltigkeit der Fischerei eintreten."
Die dänische Präsidentschaft hatte bei der Tagung der Fischereiminister am Dienstag einen ambitionierten Vorschlag zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik vorgelegt. Die Verhandlungen der Fischereiminister in Luxemburg dauerten bis in die frühen Morgenstunden des Mittwochs an. Mit Positionierung des Rates ist die erste Runde der europäische Fischereireform etwa ein Jahr nach Vorlage der Kommissionsvorschläge abgeschlossen worden. Das Ergebnis wird die Basis für die anstehenden informellen Verhandlungen des Rates mit dem Europäischen Parlament (EP) sein. Nach dem Lissabon-Vertrag entscheiden EP und Rat gemeinsam über die Reform. Der Rat kann erst nach der ersten Lesung des EP, die für November 2012 erwartet wird, einen formellen Beschluss zum Kommissionsvorschlag fassen.
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
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