Nachtrag zur Finanzierung des dauerhaften Rettungsschirmes

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 12.06.2012
Pressemitteilung vom: 12.06.2012 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Koalition nutzt Steuereinnahmen zur Absenkung der Neuverschuldung Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Dienstag den Nachtragshaushalt 2012 abschließend beraten. Mit dem Nachtrag werden die haushaltsmäßigen ...

[CDU/CSU-Fraktion - 12.06.2012] Nachtrag zur Finanzierung des dauerhaften Rettungsschirmes


Koalition nutzt Steuereinnahmen zur Absenkung der Neuverschuldung

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Dienstag den Nachtragshaushalt 2012 abschließend beraten. Mit dem Nachtrag werden die haushaltsmäßigen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Deutschland bereits in diesem Jahr die Einzahlung der ersten beiden Raten des deutschen Anteils am Eigenkapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) in Höhe von insgesamt rund 8,7 Milliarden Euro leisten kann. Dazu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Norbert Barthle:

"Es ist erfreulich, dass die Neuverschuldung in diesem Jahr gegenüber dem Regierungsentwurf des Nachtrags von 34,8 Milliarden Euro auf 32,1 Milliarden Euro sinkt. Wie bei der Veröffentlichung der Ergebnisse der Steuerschätzung im Mai angekündigt, nutzt die Koalition die Steuermehreinnahmen in diesem Jahr vollständig zur Absenkung der Neuverschuldung. Positiv machen sich auch die geringeren Zinsausgaben und die weiterhin gute Entwicklung am Arbeitsmarkt bemerkbar. Diese positiven Entwicklungen zeigen, dass es richtig ist, dass sich die Koalition bezüglich der wirtschaftlichen Annahmen vom Prinzip der Vorsichtigkeit leiten lässt.

Der Bund wird die verfassungsrechtliche Schuldenregel strikt einhalten und übererfüllen: Voraussichtlich bereits im Jahr 2014 werden wir die Voraussetzung der Schuldenregel für das Jahr 2016 erfüllen; der ausgeglichene Haushalt ist in Sicht!

Auch alle Länder müssen ihren Verpflichtungen aus der Schuldenbremse nachkommen und sich das Thema nicht bis 2019 auf Wiedervorlage legen. Nach dem Grundgesetz müssen die Länder seit 2011 ihre Haushalte so aufstellen, dass sie im Haushaltsjahr 2020 ohne Kredite auskommen. Wenn die SPD jetzt im Zusammenhang mit dem Fiskalvertrag Kompensationen vom Bund zur Erfüllung der bereits bestehenden verfassungsrechtlichen Vorgaben verlangt, zeigt sie, dass sie in den Ländern konsolidierungsunwillig oder - unfähig ist.

Mit dem Nachtragshaushalt ist eine Voraussetzung erfüllt, damit ESM und Fiskalvertrag noch vor der Sommerpause verabschiedet werden können. Insoweit haben wir weiterhin die Erwartung, dass SPD und Grüne zu einer verantwortungsbewussten Politik zurückkehren."


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