Wechselkennzeichen ist Unsinn

  • Pressemitteilung der Firma Automobilclub Kraftfahrer-Schutz, 12.06.2012
Pressemitteilung vom: 12.06.2012 von der Firma Automobilclub Kraftfahrer-Schutz aus München

Kurzfassung: KS: Zwei Autos - eine Autonummer bringt keinen Vorteil Wenn ab 1. Juli in Deutschland das Wechselkennzeichen eingeführt wird, fragen sich manche Autobesitzer, was das soll. Nach Auskunft des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) ist es dann ...

[Automobilclub Kraftfahrer-Schutz - 12.06.2012] Wechselkennzeichen ist Unsinn


KS: Zwei Autos - eine Autonummer bringt keinen Vorteil

Wenn ab 1. Juli in Deutschland das Wechselkennzeichen eingeführt wird, fragen sich manche Autobesitzer, was das soll. Nach Auskunft des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) ist es dann möglich, zwei Fahrzeuge mit einem einzigen Nummernschild zuzulassen, das jeweils an dem benutzten Fahrzeug montiert wird. Den Vorteil, den es zum Beispiel in der Schweiz gibt, wo man nur das jeweils stärkere der beiden Kfz versichern muss, wird es in Deutschland über kurz oder lang nicht geben. Ein Sprecher des KS: "Damit bringt das deutsche Wechselkennzeichen keinen Vorteil."

Ursprüngliche Idee der Bundesregierung war es, Anreize zu schaffen, für Kurzstrecken ein sparsameres Fahrzeug einzusetzen, um einen positiven Effekt für die Umwelt zu bewirken. "Dazu braucht niemand ein Wechselkennzeichen, zumal das Fahrzeug ohne vollständiges Kennzeichen weder gefahren noch auf öffentlichen Verkehrsflächen geparkt werden darf", meint der KS. Damit sind Wechselkennzeichen nur für den interessant, der das jeweils andere Kfz auf Privatgelände abstellen kann.

Das Wechselkennzeichen besteht aus den für beide Fahrzeuge gleichen Kennzeichenteilen (zum Beispiel M-XY 1234), an denen die Zulassungsplakette klebt und die am jeweils genutzten Fahrzeug vorn und hinten montiert werden. Sie entsprechen den "normalen" Nummernschildern, haben allerdings keine TÜV-Plakette. Diese befindet sich auf den fahrzeugbezogenen Kennzeichenteilen, die an beiden Fahrzeugen ständig vorn und hinten befestigt bleiben. Sie sind viel kleiner und tragen nur eine 1 oder 2 sowie unten kleinformatig das gemeinsame Kennzeichen, damit stets die gesamte Autonummer erkennbar ist. Wechselkennzeichen können für Fahrzeuge der gleichen Klasse, also für zwei Pkw, einen Pkw und ein Wohnmobil, zwei Motorräder oder zwei leichte Anhänger beantragt werden. Das gilt auch für Oldtimer.

Für missbräuchliches Führen oder Parken eines Fahrzeugs mit Wechselkennzeichen sind Bußgelder bis zu 50 Euro und drei Punkte vorgesehen.


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