Bauminster billigt Antrag der Stadt Düsseldorf auf Abbruch des 'Tausendfüßlers'

  • Pressemitteilung der Firma Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW), 12.06.2012
Pressemitteilung vom: 12.06.2012 von der Firma Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW) aus Düsseldorf

Kurzfassung: Voigtsberger: "Nach der notwendigen Sanierung wäre der Tausendfüßler kein Denkmal mehr. Daher bestehen nach Abwägung aller Aspekte aus denkmalrechtlicher Sicht keine Einwände gegen einen Abbruch." Düsseldorf. Bauminister Harry K. Voigtsberger ...

[Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW) - 12.06.2012] Bauminster billigt Antrag der Stadt Düsseldorf auf Abbruch des "Tausendfüßlers"


Voigtsberger: "Nach der notwendigen Sanierung wäre der Tausendfüßler kein Denkmal mehr. Daher bestehen nach Abwägung aller Aspekte aus denkmalrechtlicher Sicht keine Einwände gegen einen Abbruch."

Düsseldorf. Bauminister Harry K. Voigtsberger hat aus denkmalrechtlicher Sicht keine Einwände, dass der Tausendfüßler, wie von der Stadt Düsseldorf beantragt, abgerissen werden kann. Die Stadt hatte zuvor beim Landeskonservator Rheinland um Benehmen zum Abriss der unter Denkmalschutz stehenden Hochstraße aus den 1960er Jahren in der Düsseldorfer Innenstadt gebeten. Der Landeskonservator hatte dieses verweigert und im Juli 2011 den Minister um Entscheidung in dieser Angelegenheit angerufen.

In strittigen Fällen ist das Bauministerium als oberste NRW-Denkmal-behörde die Entscheidungsinstanz über den Erhalt von Baudenkmälern.

Nach einem Ortstermin im November 2011 auf der unter Denkmalschutz stehenden Hochstraße hatte der Minister aufgrund der besonderen technischen Erfordernisse des Verkehrsdenkmals eine fachliche Expertise in Auftrag gegeben, um den Sachverhalt gründlich zu prüfen.

Voigtsberger: "Danach komme ich zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für die denkmalrechtliche Erlaubnis zum Abbruch des Baudenkmals vorliegen. Durch die festgestellten Schäden des Tragwerks, der Über- und Unterbauten, an Kappen, Belag, Entwässerungs- und Schutzeinrichtungen ist eine grundhafte Instandsetzung und Ertüchtigung des Tausendfüßlers erforderlich, um seine Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit weiter zu gewährleisten. Ich teile die Einschätzung des Gutachters, dass die für die weitere Nutzung der Brücke notwendigen Sanierungsmaßnahmen für das ‚Gesamtkunstwerk Tausendfüßler’ nachhaltig zum Verlust wesentlicher Merkmale der Denkmaleigenschaft führen würden."

Laut Gutachter sind für die dauerhafte Sanierung neue Brückengeländer, eine neue Entwässerung sowie massive, externe Spannglieder notwendig, die außerhalb des bestehenden Brückenquerschnitts liegen und das Bild des Bauwerks verändern. "Daher habe ich nach Abwägung aller Aspekte dem Antrag auf Abbruch zugestimmt", so der Minister.


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