Aigner: Chance für ehrgeizige Reform der EU-Fischereipolitik nutzen und unverantwortlicher Verschwendung ein Ende setzen
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 11.06.2012
Pressemitteilung vom: 11.06.2012 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: EU-Fischereirat berät am Dienstag in Luxemburg über Reformpläne Vor Beginn des Fischereirates am morgigen Dienstag in Luxemburg hat Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner an ihre EU-Kollegen appelliert, die einmalige Chance für eine ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 11.06.2012] Aigner: Chance für ehrgeizige Reform der EU-Fischereipolitik nutzen und unverantwortlicher Verschwendung ein Ende setzen
EU-Fischereirat berät am Dienstag in Luxemburg über Reformpläne
Vor Beginn des Fischereirates am morgigen Dienstag in Luxemburg hat Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner an ihre EU-Kollegen appelliert, die einmalige Chance für eine ehrgeizige Reform der EU-Fischereipolitik zu nutzen. "Es darf in der Fischereipolitik keine halbherzigen Formelkompromisse mehr geben. Die Zeit drängt. Angesichts der Überfischung der Meere brauchen wir einen grundlegenden Kurswechsel", sagte Aigner am Montag in Berlin. "Wir müssen das Nachhaltigkeitsziel in den Mittelpunkt stellen und endlich Schluss machen mit der unverantwortlichen Verschwendung unserer wertvollen Meeres-Ressourcen. Wir tragen die Verantwortung dafür, die Fischbestände in den Weltmeeren als eine der wichtigsten Nahrungsquellen der Menschheit auch für kommende Generationen zu erhalten", betonte Aigner und fügte hinzu: "Was wir jetzt dringend brauchen, ist ein modernes Fischereimanagement, um unerwünschte Beifänge so weit wie möglich zu vermeiden und Rückwürfe zu verbieten".
Die Ministerin betonte, Deutschland unterstütze den von der EU-Kommission eingeschlagenen Kurs. Nach Aigners Auffassung ist der vorliegende Kompromissvorschlag der dänischen Präsidentschaft zur EU-Fischereireform eine sehr gute Grundlage für die anstehenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Zentrale deutsche Forderungen hätten dort ihren Niederschlag gefunden. Dies gelte insbesondere für die zeitnahe Einführung von Rückwurfverboten und Anlandegeboten sowie die Ausdehnung mehrjähriger Bewirtschaftungspläne auf möglichst alle wirtschaftlich genutzten Fischbestände. Zu begrüßen sei ferner, dass die von der EU-Kommission vorgesehene Verpflichtung der Mitgliedstaaten, handelbare Fangquoten einzuführen, vom Tisch sei.
"Besondere Verantwortung trägt Europa auch bei der Nutzung von Fischbeständen außerhalb der EU-Gewässer, etwa vor der Küste Westafrikas", erklärte die Bundesministerin. Deshalb sei es so wichtig, dass die Reform für die dort aktiven EU-Fischereifahrzeuge die gleichen strengen Regeln vorsehe wie in den EU-Gewässern selbst. Ein weiterer Meilenstein sei, dass die Fischer der EU und anderer Drittländer nur den Überschuss an Fangmengen erhalten sollten, der von den lokalen Fischern in den Entwicklungsländern nicht selbst genutzt werden könne.
Die dänische Präsidentschaft beabsichtigt, bei der kommenden Tagung der Fischereiminister eine allgemeine Ausrichtung des Rates zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik zu erzielen. Diese soll Basis für die anstehenden informellen Verhandlungen des Rates mit dem Europäischen Parlament (EP) sein. Nach dem Lissabon-Vertrag entscheiden EP und Rat gemeinsam über die Reform. Der Rat kann erst nach der ersten Lesung des EP, die für November 2012 erwartet wird, einen formellen Beschluss zum Kommissionsvorschlag fassen.
Ein wichtiges Thema bleibt Transparenz für Verbraucher und die verlässliche Kennzeichnung von Produkten: Im Interesse der Verbraucher fordert Aigner weiterhin eine EU-Regelung für die auf dem Markt befindlichen freiwilligen Nachhaltigkeitssiegel für Fischereiprodukte wie etwa das blaue Siegel des MSC (Marine Stewardship Council). "Ich möchte, dass die Verbraucher, die sich bewusst für nachhaltig gefangenen Fisch entscheiden, auch sicher gehen können, damit einen wirklichen Beitrag zur Gesundung der Fischbestände zu leisten", betonte die Ministerin. Für die Nachhaltigkeitssiegel sei ein verlässlicher Rechtsrahmen auf EU-Ebene dringend notwendig, um möglichen Missbrauch zu verhindern. Deshalb müssten jetzt rechtlich verbindliche Mindestkriterien festgelegt werden.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
EU-Fischereirat berät am Dienstag in Luxemburg über Reformpläne
Vor Beginn des Fischereirates am morgigen Dienstag in Luxemburg hat Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner an ihre EU-Kollegen appelliert, die einmalige Chance für eine ehrgeizige Reform der EU-Fischereipolitik zu nutzen. "Es darf in der Fischereipolitik keine halbherzigen Formelkompromisse mehr geben. Die Zeit drängt. Angesichts der Überfischung der Meere brauchen wir einen grundlegenden Kurswechsel", sagte Aigner am Montag in Berlin. "Wir müssen das Nachhaltigkeitsziel in den Mittelpunkt stellen und endlich Schluss machen mit der unverantwortlichen Verschwendung unserer wertvollen Meeres-Ressourcen. Wir tragen die Verantwortung dafür, die Fischbestände in den Weltmeeren als eine der wichtigsten Nahrungsquellen der Menschheit auch für kommende Generationen zu erhalten", betonte Aigner und fügte hinzu: "Was wir jetzt dringend brauchen, ist ein modernes Fischereimanagement, um unerwünschte Beifänge so weit wie möglich zu vermeiden und Rückwürfe zu verbieten".
Die Ministerin betonte, Deutschland unterstütze den von der EU-Kommission eingeschlagenen Kurs. Nach Aigners Auffassung ist der vorliegende Kompromissvorschlag der dänischen Präsidentschaft zur EU-Fischereireform eine sehr gute Grundlage für die anstehenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Zentrale deutsche Forderungen hätten dort ihren Niederschlag gefunden. Dies gelte insbesondere für die zeitnahe Einführung von Rückwurfverboten und Anlandegeboten sowie die Ausdehnung mehrjähriger Bewirtschaftungspläne auf möglichst alle wirtschaftlich genutzten Fischbestände. Zu begrüßen sei ferner, dass die von der EU-Kommission vorgesehene Verpflichtung der Mitgliedstaaten, handelbare Fangquoten einzuführen, vom Tisch sei.
"Besondere Verantwortung trägt Europa auch bei der Nutzung von Fischbeständen außerhalb der EU-Gewässer, etwa vor der Küste Westafrikas", erklärte die Bundesministerin. Deshalb sei es so wichtig, dass die Reform für die dort aktiven EU-Fischereifahrzeuge die gleichen strengen Regeln vorsehe wie in den EU-Gewässern selbst. Ein weiterer Meilenstein sei, dass die Fischer der EU und anderer Drittländer nur den Überschuss an Fangmengen erhalten sollten, der von den lokalen Fischern in den Entwicklungsländern nicht selbst genutzt werden könne.
Die dänische Präsidentschaft beabsichtigt, bei der kommenden Tagung der Fischereiminister eine allgemeine Ausrichtung des Rates zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik zu erzielen. Diese soll Basis für die anstehenden informellen Verhandlungen des Rates mit dem Europäischen Parlament (EP) sein. Nach dem Lissabon-Vertrag entscheiden EP und Rat gemeinsam über die Reform. Der Rat kann erst nach der ersten Lesung des EP, die für November 2012 erwartet wird, einen formellen Beschluss zum Kommissionsvorschlag fassen.
Ein wichtiges Thema bleibt Transparenz für Verbraucher und die verlässliche Kennzeichnung von Produkten: Im Interesse der Verbraucher fordert Aigner weiterhin eine EU-Regelung für die auf dem Markt befindlichen freiwilligen Nachhaltigkeitssiegel für Fischereiprodukte wie etwa das blaue Siegel des MSC (Marine Stewardship Council). "Ich möchte, dass die Verbraucher, die sich bewusst für nachhaltig gefangenen Fisch entscheiden, auch sicher gehen können, damit einen wirklichen Beitrag zur Gesundung der Fischbestände zu leisten", betonte die Ministerin. Für die Nachhaltigkeitssiegel sei ein verlässlicher Rechtsrahmen auf EU-Ebene dringend notwendig, um möglichen Missbrauch zu verhindern. Deshalb müssten jetzt rechtlich verbindliche Mindestkriterien festgelegt werden.
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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