Neue Finanzmarktregeln dürfen Warentermingeschäfte nicht gefährden

  • Pressemitteilung der Firma Deutscher Bauernverband (DBV), 08.06.2012
Pressemitteilung vom: 08.06.2012 von der Firma Deutscher Bauernverband (DBV) aus Berlin

Kurzfassung: Agrar- und Ernährungswirtschaft gegen Überregulierung (DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) unterstützen das Europäische Parlament, für ...

[Deutscher Bauernverband (DBV) - 08.06.2012] Neue Finanzmarktregeln dürfen Warentermingeschäfte nicht gefährden


Agrar- und Ernährungswirtschaft gegen Überregulierung

(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) unterstützen das Europäische Parlament, für ordnende Maßnahmen auf den Finanzmärkten einzutreten, die deren Funktionsfähigkeit stärken. Die Möglichkeiten zur Absicherung von Agrarrohstoffpreisrisiken durch Warentermingeschäfte dürfen dabei aber nicht durch eine Überregulierung geschwächt werden.

Im Europäischen Parlament findet derzeit eine intensive Diskussion über die Reform des umfangreichsten Gesetzespakets zur Finanzmarktregulierung statt, der sogenannten Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID/MiFIR). Ziel dieser Reform soll es sein, nach der internationalen Finanzkrise 2008 effizientere, widerstandsfähigere und transparentere Finanzmärkte in Europa zu schaffen.

Die Agrar- und Ernährungswirtschaft lehnt die in dem Berichtsentwurf für das Europäische Parlament ("Ferber-Report") vorgesehene Einführung von ex-ante Positionslimits und Berichtspflichten, die keine höhere Markttransparenz schaffen, ab. Weitergehende Vorstellungen zur physischen Abwicklung von Termingeschäften und zur Auflösung oder Reduzierung von Positionen gehen völlig an der Praxis vorbei. Warentermingeschäfte an Rohstoffbörsen werden von Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft zur Absicherung ihrer realwirtschaftlichen Aktivitäten genutzt. Eingriffe in laufende Verträge wie die nachträgliche Positionsschließung durch Marktaufsichtsbehörden konterkarieren die Vertragsfreiheit, heißt es bei den Wirtschaftsverbänden.

Die Spitzenverbände der Agrar- und Ernährungswirtschaft weisen darauf hin, dass von den Warenterminmärkten keine systemischen Risiken für die Finanzmärkte ausgehen. Bei den angestrebten Neuregelungen für die Finanzmärkte muss deshalb den Gegebenheiten in dem vergleichsweise kleinen Marktsegment der europäischen Agrarrohstofftermingeschäfte angemessen Rechnung getragen werden. Die europäischen Agrarmärkte wurden in den letzten Jahren schrittweise liberalisiert; sie wurden gegenüber Drittlandsmärkten weitgehend geöffnet und sind nun den international wirksamen Marktmechanismen von Angebot und Nachfrage unterworfen. Damit einher geht eine deutliche Zunahme der Preisschwankungen auf den Märkten für Agrarrohstoffe. In Folge dessen sind die Geschäftsrisiken der Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft enorm gestiegen und Absicherungsinstrumente haben an Bedeutung gewonnen. Werden diese Instrumente eingeschränkt, hat dies negative Auswirkungen auf die Ertragslage und Wettbewerbsfähigkeit.

Die Agrar- und Ernährungswirtschaft ist mit rund 5 Mio. Erwerbstätigen eine der größten Branchen in Deutschland und ein verlässlicher und stabiler Arbeitgeber insbesondere in ländlichen Regionen.


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