Verbesserte Standards für Holz schützen Verbraucher und Umwelt
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 08.06.2012
Pressemitteilung vom: 08.06.2012 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Nach mehrjährigen Beratungen ist eine Neuauflage der Holzschutznorm DIN 68800 verabschiedet worden, um beim Bauen mit Holz Verbraucher und Umwelt noch besser zu schützen. Die Holzschutznorm ist eine wichtige Grundlage für alle Phasen der ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 08.06.2012] Verbesserte Standards für Holz schützen Verbraucher und Umwelt
Nach mehrjährigen Beratungen ist eine Neuauflage der Holzschutznorm DIN 68800 verabschiedet worden, um beim Bauen mit Holz Verbraucher und Umwelt noch besser zu schützen.
Die Holzschutznorm ist eine wichtige Grundlage für alle Phasen der Planung, Projektierung und Ausführung im Holzbau und eröffnet bei sorgfältiger Anwendung neue Chancen für Holz als natürliches Baumaterial. In der Neuauflage der Standards wurden die technischen Möglichkeiten für vorbeugende bauliche Schutzmaßnahmen erweitert und das Prinzip des Vorrangs konstruktiver Maßnahmen vor dem chemischen Holzschutz gestärkt. Damit trägt die neue Holzschutznorm dem aktuellen Stand der Technik Rechnung und sorgt durch eine Verringerung des Einsatzes von Schutzmitteln gegen Schadorganismen für deutliche Verbesserungen im Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie bei der Produktsicherheit.
Da das Holz dank der neuen Standards effizienter genutzt und die Menge der schadstoffhaltigen, schwer recyclebaren Althölzer reduziert werden kann, leistet die neue Holzschutznorm auch einen Beitrag zur Umsetzung der "Waldstrategie 2020" und steigert die Marktchancen von Holz als natürliches Baumaterial.
Seit Einführung der ersten Auflage der Standards im Jahr 1956 hat sich über Jahrzehnte hinweg ein Umdenken weg von chemischen hin zu baulich-technischen Maßnahmen für einen dauerhaften Schutz des Holzes gegen Pilze und Insekten vollzogen. Seit Februar 2012 sind alle vier Teile der überarbeiteten Holzschutznorm gültig.
Bildunterschrift: Der bauliche Holzschutz unter Verzicht auf eine vorbeugende chemische Behandlung wurde in der Neufassung der Holzschutznorm DIN 68800 deutlich erweitert, Quelle: © Aline Russek
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Nach mehrjährigen Beratungen ist eine Neuauflage der Holzschutznorm DIN 68800 verabschiedet worden, um beim Bauen mit Holz Verbraucher und Umwelt noch besser zu schützen.
Die Holzschutznorm ist eine wichtige Grundlage für alle Phasen der Planung, Projektierung und Ausführung im Holzbau und eröffnet bei sorgfältiger Anwendung neue Chancen für Holz als natürliches Baumaterial. In der Neuauflage der Standards wurden die technischen Möglichkeiten für vorbeugende bauliche Schutzmaßnahmen erweitert und das Prinzip des Vorrangs konstruktiver Maßnahmen vor dem chemischen Holzschutz gestärkt. Damit trägt die neue Holzschutznorm dem aktuellen Stand der Technik Rechnung und sorgt durch eine Verringerung des Einsatzes von Schutzmitteln gegen Schadorganismen für deutliche Verbesserungen im Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie bei der Produktsicherheit.
Da das Holz dank der neuen Standards effizienter genutzt und die Menge der schadstoffhaltigen, schwer recyclebaren Althölzer reduziert werden kann, leistet die neue Holzschutznorm auch einen Beitrag zur Umsetzung der "Waldstrategie 2020" und steigert die Marktchancen von Holz als natürliches Baumaterial.
Seit Einführung der ersten Auflage der Standards im Jahr 1956 hat sich über Jahrzehnte hinweg ein Umdenken weg von chemischen hin zu baulich-technischen Maßnahmen für einen dauerhaften Schutz des Holzes gegen Pilze und Insekten vollzogen. Seit Februar 2012 sind alle vier Teile der überarbeiteten Holzschutznorm gültig.
Bildunterschrift: Der bauliche Holzschutz unter Verzicht auf eine vorbeugende chemische Behandlung wurde in der Neufassung der Holzschutznorm DIN 68800 deutlich erweitert, Quelle: © Aline Russek
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Firmenkontakt:
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Firmenkontakt:
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Die Pressemeldung "Verbesserte Standards für Holz schützen Verbraucher und Umwelt" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Verbesserte Standards für Holz schützen Verbraucher und Umwelt" ist Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).
