Land muss gegen rechtswidrige Umsetzung des Lärmschutzprogramms einschreiten

  • Pressemitteilung der Firma Grüne Fraktion Landtag Brandenburg, 06.06.2012
Pressemitteilung vom: 06.06.2012 von der Firma Grüne Fraktion Landtag Brandenburg aus Potsdam

Kurzfassung: Die Landesregierung muss aus Sicht der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag umgehend dafür Sorge tragen, dass beim Lärmschutzprogramm am BER die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. "Nach den heutigen Ausführungen von ...

[Grüne Fraktion Landtag Brandenburg - 06.06.2012] Land muss gegen rechtswidrige Umsetzung des Lärmschutzprogramms einschreiten


Die Landesregierung muss aus Sicht der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag umgehend dafür Sorge tragen, dass beim Lärmschutzprogramm am BER die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. "Nach den heutigen Ausführungen von Verkehrsminister Jörg Vogelsänger zum angeblichen Klarstellungsantrag der Flughafengesellschaft ist die Katze aus dem Sack: Die Flughafengesellschaft (FBB) will nichts klarstellen. Sie will erwirken, dass der derzeitige Rechtsanspruch der BER-Anrainer durch ein neues Verfahren aufgeweicht wird", sagte der umweltpolitische Sprecher der Fraktion MICHAEL JUNGCLAUS. "Im Klartext heißt das auch, dass die derzeit angewandten Maßstäbe bei der Umsetzung des Lärmschutzprogramms gegen den Planfeststellungsbeschluss verstoßen. Die Landesregierung und hier speziell die Planfestellungsbehörde muss gegen dieses rechtswidrig Agieren der Flughafengesellschaft einschreiten und dafür sorgen, dass die Lärmschutzmaßnahmen die Einhaltung der verbindlichen Grenzwerte garantieren."

Verkehrsminister Vogelsänger hat heute in der Fragestunde des Landtags erläutert, dass es sich bei dem beschönigend als "Klarstellungsantrag" bezeichneten Antrag der Flughafengesellschaft um einen Antrag auf Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für den BER handelt. Der geltende Planfeststellungsbeschluss schreibt vor, dass es in den sechs verkehrsreichsten Monaten tagsüber im Inneren von Wohnungen durch Fluglärm durchschnittlich keinen höheren Maximalpegel als 55 Dezibel geben darf. Die passiven Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster, Lüfter etc.), die seit Monaten in Verantwortung der FBB umgesetzt werden, legen jedoch ein Schallschutzniveau zu Grunde, bei dem eine bis zu sechsmalige Überschreitung von 55 Dezibel möglich ist.

MICHAEL JUNGCLAUS bezeichnete es als skandalös, dass ein Unternehmen, das sich zu hundert Prozent im Besitz der öffentlichen Hand befindet, eine Aufweichung des geltenden Lärmschutzniveaus beantragt und damit Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger auf Lärmschutz in Abrede stellt. "Ich möchte gerne wissen, ob der Aufsichtsrat der FBB über dieses Vorgehen informiert wurde und wenn ja, wie er sich dazu verhalten hat."


BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktion im Brandenburger Landtag
Am Havelblick 8, 14473 Potsdam

Tobias Arbinger
Pressesprecher
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